Bekomme ich wirklich das was auf dem Erbschein steht?

12 Antworten

Einspruch beim Nachlassgericht einlegen wenn Du ein notariell gültiges Testament vorlegen kannst.

Nur warum? So wie ich es verstehe ist es doch jetzt sogar günstiger für Dich (?) 50% sind doch mehr als 20%

Ja genau aber ich weiß nicht ob ich mich auf den Erbschein verlassen kann!

@IchBinEinPilzi

Sprich vielleicht mal mit dem Miterben.(?) Der Erbschein kann doch nur auf dem basieren, was dem Nachlassgericht vorliegt. Ich denke die haben keine Kenntnis von dem Dir vorliegenden (?) Testament.

@Huflattich

Testament wurde eingereicht und ausgelegt zu je 1/2 aber ein Anderer hier meinte schon das man im Erbschein einfach die durch die Erben teilt um so auf die Quoten kommt...

die Anwälte hatten Einsicht in die Unterlagen, von daher kann keine Aussage getroffen werden, da selbst die Anwälte anscheinend keinen Plan haben

Ich war jetzt bei mehreren Fachanwälten fürs Thema Erbrecht und da sagt jeder was anderes

Die Anwälte haben Recht. Der originale Erbschein genießt öffentlichen Glauben und ist somit gegenüber jeder Behörde und jeder Bank gültig. Die interessieren sich nicht einmal für das Testament, wenn du einen Erbschein hast.

Hat denn irgendjemand dem Nachlassgericht überhaupt das Testament vorgelegt, oder hat es den Erbschein aufgrund der gesetzlichen Erbfolge ausgestellt? Achtung: Wenn nicht, und es wird nachträglich vorgelegt, wird ein neuer Erbschein ausgestellt zu und die alten Erbscheine werden ungültig erklärt und wieder eingezogen. In einem solchen Fall musst du die Kohle wieder herausrücken.

Es wurde das handschriftliche Testament eingereicht und es wurde dann im Verfahren ausgelegt mit zwei Erben zu je 1/2

Da muss A Dich wohl auszahlen, damit jeder die Hälfte vom Ganzen bekommt.

Ganz genau. Es muss eine Gutachtenschätzung erfolgen. Danach steht Dir Dein Anteil zu. So war es jedenfalls in meinem Fall.

@Heidi430

Bei uns wurde das Testament von einem Notar ausgelegt wenn du das meinst

@IchBinEinPilzi

Das Gutachten kann nur von einem vereidigten Gutachter ausgestellt werden. Der legt fest, wieviel A an B zahlen muss, um das Gesamterbe gleichmäßig zu verteilen.

Hallo, da kenne ich nur eine Antwort: Was im Erbschein steht, ist rechtmäßig richtig! Du kannst daher Deinen Pflichtteil anwaltlich einklagen. Mach das bitte so schnell wie möglich. Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Erbschein weißt doch eine Quote von 50% aus….der Pflichtteil ist nur bei einer Enterbung relevant