Bekomme ich weiterhin Hartz 4 auch wenn ich in der Kur bin?
Die Mutter eines guten Freundes ist Taub Stumm,sie hatte große Probleme mit dem Amt als es darum ging eine neue Wohnung zu beziehen,erst hat der neue Vermieter sich geweigert die Wohnung bezugsfertig zu machen und bei der nächsten wohnung gibt es ein problem mit dem einrichtungs geld vom amt,ein fall für einen sehr guten Anwalt. Der stress war zu viel für die gute frau,also ist sie jetzt ein Paar wochen zur Kur was gesundheitlich sehr nötig war,meine Frage ist ob weiterhin anspruch auf den Regelsatz zum lebensunterhalt besteht, diese 345 €? Vielen Danke im Vorraus!
5 Antworten
(1) Mit der Regelung des § 7 Abs. 4 werden grundsätzlich alle Personen in stationären Einrichtungen und damit auch alle Inhaftierten aus dem Leistungssystem des SGB II ausgeschlossen. Der Leistungsausschluss greift mit dem ersten Tag der Unterbringung.
§ 7 Abs. 4 Satz 3 enthält zwei Ausnahmen: Personen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation untergebracht sind sowie Personen, die unter den üblichen Bedingungen (...)
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-07---20.01.2010.pdf.pdf
(insbes. ab RZ 7.38)
Das heißt, der hanz normale Anspruch läuft während der Kur weiter; irgendein Rumspielen am Regelsatz ist unzulässig
der regelsatz beträgt mittlerweile 364,00 euro....und im übrigen kann sich jeder hier schlau machen auch über gute anwälte deutschlandweit, wenn es stress gibt mit dem jobcenter....:http://www.erwerbslosenforum.de/
Sie bekommt weiter ALG II, sie müsste aber dem Amt den Kuraufenthalt melden bzw. den Bewilligungs- und später den Aufenthaltsschein abgeben (wie bei Krankschreibung). Am Anfang haben einige Ämter für die Zeit des Kuraufenthaltes die ALG-II-Leistung um das Verpflegungsgeld gekürzt, da sie meinten, bei Vollverpflegung im Kurheim oder im Krankenhaus fielen keine Verpflegungskosten an und sie könnten diese streichen (das waren aber nicht die vollen 345.- €). Das ist jedoch jetzt durch eine Gesetzesänderung vom Tisch (wenn ich noch auf dem laufenden bin), da es sich bei den Zahlungen um Pauschalen handelt, die nicht willkürlich gekürzt werden dürfen (da sie auch bei vorübergehendem höheren Bedarf nicht erhöht werden). Übergangsgeld erhält sie nur, wenn sie auch Anspruch auf Krankengeld hat. Falls ein anderes Amt für Zahlungen während des Kuraufenthaltes zuständig ist, holt sich das JobCenter das Geld dort schon zurück, sie muss also keinen neuen Antrag stellen.
Sie hätte eigentlich Anspruch auf Übergangsgeld der RV. Das wird aber mit der Grundsicherung verrechnet. Der Einfachheit halber wird die Grundsicherung (incl. Miete) einfach weiter gezahlt.
Sel i bstverständlich. Außerdem bekämen die das auch von alleine raus, da die Sozalversicherungsträger in einem Datenverbundnetz arbeiten.
Wenn die Frau zur Kur geht, bekommst sie für diese Zeit normalerweise von der Rentenversicherung Übergangsgeld. Solange ruht das Hartz4. Darüber müsste sie auch Post bekommen haben.
Bei Hartz IV bekommt man nur Übergangsgeld bzw. muss man dieses beantragen, wenn man direkt aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung heraus kommt. Ansonsten läuft Hartz IV wie gewohnt weiter.
Es ist aber sicher notwendig das Amt darüber zu informieren oder?