Hartz4: Untervermietung an Schwester

5 Antworten

Untervermietung an Schwester ist kein Problem.
Aus SGB II-Sicht bildet ihr auf keinen Fall eine Bedarfsgemeinschaft; der Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II könnt ihr formlos schriftlich widersprechen.
Ihr bildet also eine ganz normale Wohngemeimschaft, in der euch gemeinsam grundsätzlich soviel Raum und Mietkosten zustehen wie 2 x einer Person.
Du teilst der ARGE die Untervermietung mit, widersprichst der Unterhaltsvermutung, deine KdU-Zahlungen werden kopfanteilig gekürzt und gut ist.
DEine Schwester wird mit der ARGE nichts zu tun haben, wenn sie nicht möchte (oder muss, weil sie selbst hilfebedürftig ist); d.h., sie braucht auch keine Einkommensnachweise u.ä. beibringen.

Die Miete muss nicht anteilig geteilt werden: Mietvertrag und Untermietvertrag vorlegen, die Differenz der Mieten wird als KdU gezahlt. Die Schwester könnte ein größeres oder kleineres Zimmer haben.

Bei uns will das Jobcenter auch Einkommensnachweise der Mitglieder der HG, da sie von einer Unterstützung ausgehen, wenn das Einkommen deutlich (2-3-mal) höher ist als der Bedarf.

@casilein

Stimmt. Kopfanteilig muss in der Tat nicht notwendigerweise sein.
Einkommensnachweise dürfen allerdings nicht verlangt werden, wenn der Antragsteller der Unterhaltsvermutung widerspricht, keine Unterhaltsverpflichtungen - wie in diesem Fall - bestehen und die ARGE keine anderweitigen Erkenntnisse hat (was in 99,9% der Fälle gegeben sein wird).
Die Auskunftspflicht nach § 60 SGB II greift in diesem Fall auch nicht.

@VirtualSelf

Ich bin Deiner Meinung, aber manchmal kommen Sachbearbeiter schon auf absonderliche Ideen...

@casilein

Wem sagst du das Augen verdreh ...
... manchmal kann man sich echt an den Kopf fassen, was für Rechte sich einige SBs rausnehmen .. oft aus reiner Unwissenheit (unzureichende Schulungen, kein interner Informationsfluss, usw.)

Der Vermieter muss gefragt werden. Da Du gute (wirtschaftliche) Gründe hast, muss er die Einwilligung erteilen, sofern in der Person Deiner Schwester kein Grund für eine Ablehnung ist (z.B. stadtbekannte Schlägerin).

Vom Jobcenter werdet Ihr als Haushaltsgemeinschaft gewertet, d.h. jeder ist seine eigene Bedarfsgemeinschaft. Im Prinzip müsstet Ihr jeweils 47m² zugestanden bekommen (da allein in der BG). Für einen 2-Personen-Haushalt ist die Wohnung allerdings zu groß (max. 62m² sind angemessen). Es kommt dann vor allem auf die Miete drauf an, wenn die im Rahmen ist, sollte es gehen. Arbeitet die Schwester? Dann könnte sie auch das größere Zimmer mit dem größeren Mietanteil bekommen. Besprich mit dem Jobcenter, was möglich und angemessen sein könnte.

Frag einfach deinen Vermieter ob du Teile deiner Wohnung untervermieten darfst, somit wird sich dein Problem klären. Oder ihr bildet einen gemeinsamen Haushalt bzw. Wohngemeinschaft. Dies wird aber wieder Auswirkung auf dein H4 haben.

Wenn ihr zwei getrennte Haushalte führt, dürfte jeder 45 qm haben. Die geteilte Miete müsste ebenfalls akzeptabel sein.

Mit deiner Schwester einen Untermietvertrag anfertigen und bei der ARGE vorlegen.