meine mutter unterschlägt mein geld vom amt

12 Antworten

geht zum jobcenter und gib an, dass du umgezogen bist (sofern es stimmt). damit hat sich die bedarfsgemeinschaft mit deiner mutter erledigt. davon abgesehen, solltest du ganz dringend einen termin vereinbaren und deine kontonummer angeben! strafrechtlich gesehen, könnte hier tatsächlich eine unterschlagung vorliegen.

Ergänzend zur Antwort von VirtualSelf (er ist zum Thema Hartz IV sehr erfahren) vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

So lange du bei deiner Mutter gemeldet bist, bekommt sie das Geld der Bedarfsgemeinschaft.

Wenn du in Wirklichkeit bei deinem Freund lebst, steht dir die Unterstützung wahrscheinlich überhaupt nicht zu.

Eine Unterlassung der Meldung, macht sowohl dich als auch deine Mutter des Betruges verdächtig.

Da kann aber etwas nicht stimmen. Wie kommst Du auf die aberwtzige Idee, daß es dein Geld ist, was da auf das Konto von Muttern geht?

Wenn es dein eigener Antrag wäre, hat doch das Amt dann dein Konto und du bekommst einen Bescheid über die Leistung und gut ist. Alles doch ganz einfach, oder? So hat Muttern für Dich zu sorgen und ob du zur Arbeit oder beim Freund oder am Strand bist, hat doch damit überhaupt nichts zu tun. Und wer nicht kommt zu Tisch, muß sich eben mit den Krümel abgeben. Auch ganz einfach.

Ihr seid wahrscheinlich eher keine Wohngemeinschaft, sondern eine Bedarfsgemeinschaft.

Das Geld für Eure Bedarfsgemeinschaft geht an den Haushaltsvorstand (die Eltern), in Deinem Fall also Deine Mutter. Damit zahlt sie wahrscheinlich Miete, Strom, Lebensmittel usw.

Von daher ist es rechtlich in Ordnung, dass dieses Geld an Deine Mutter geht.

Solltest Du nicht mehr zu Hause gemeldet sein, steht Deiner Mutter dieses Geld für Dich nicht mehr zu. Im Umkehrschluss heisst dies aber nicht, dass Du das Geld vom Amt bekommst.