Bekomme ich nochmal Erstausstattungsgeld?

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Hartz IV: Beihilfen zur Erstausstattung

Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung bei ALG II Bezug

Bis auf die Ausnahme "Erstausstattung der Wohnung" gilt: die aus der Sozialhilfe bekannten sog. einmaligen Beihilfen sind jetzt in den ALG II Regelleistung pauschal enthalten. Für notwendige Ersatzanschaffungen (z.B. Kühlschrank, Möbel, usw.) sollte man selbst Rücklagen bilden, so der Gesetzgeber. Wer nichts zurückgelegt hat oder aufgrund der kurzen Bezugszeit noch nicht genügend zurücklegen konnte und einen unabweisbaren Bedarf hat, kann von der ARGE auf Antrag ein Darlehn erhalten. Das Darlehn wird in Raten direkt von der Hartz IV Regelleistung wieder abgezogen (Achtung: maximal 10% der Regelleistung!). Unabweisbar ist ein Bedarf, wenn es sich um eine Notsituation handelt und es Euch nicht zuzumuten ist, länger auf die Bedarfsdeckung zu warten (z.B. defekter Kühlschrank).

Beihilfen nur in außergewöhnlichen Umständen Eine Beihilfe für die Erstausstattung der Wohnung – einschließlich Haushaltsgeräte – kommt nicht nur bei außergewöhnlichen Umständen wie Wohnungsbrand oder Erstanmietung nach Haftentlassung in Frage. Auch andere Fälle der Ersteinrichtung muss die ARGE anerkennen: Z. B. die Gründung eines eigenen Hausstandes nach Verlassen des Elternhauses oder der bisherigen ehelichen Wohnung, ein notwendiger Umzug in eine größere Wohnung oder die Erstanmietung einer Wohnung durch einen Wohnungslosen oder eine Frau, die ein Frauenhaus verlässt.

Bei einem bereits vorhandenen Hausstand kann in der Regel keine einmalige Hilfe beantragt werden. Sollte allerdings z.B. der bisherige Herd zur Einrichtung der alten Wohnung gehören und in der neuen Wohnung ist keiner vorhanden, so kann man dafür eine Beihilfe im Rahmen der Erstausstattung erhalten. Die ARGE wird auf Euren Antrag hin eine Pauschale auszahlen. Diese wird eher niedrig ausfallen und richtet sich nicht nach Neupreisen. Lassen Sie sich schriftlich erklären, welche Möbel bzw. Gegenstände zu welchen Preisen in der Pauschale berücksichtigt wurden. Wenn Notwendiges fehlen sollte, müsst Ihr ggf. Widerspruch einlegen.

Pauschalen bei Geburt eines Kindes Ebenso muss die ARGE bei Geburt eines Kindes den Erstausstattungsbedarf an Möbeln (Wickelkommode, Kinderbett, Badewanne, Kinderwagen etc.) und Haushaltsgeräten (Trinkflasche, Flaschenwärmer, usw.) anerkennen. Das Sozialgericht Hamburg (Beschluss AZ: S 57 AS 125/05) hält dazu eine Pauschale in Höhe von 224 € für sachgerecht. In den Städten und Kommunen sind die Pauschalen allerdings unterschiedlich angesetzt. (03.09.2009, Info Also)

Waschmaschine:

Hartz IV: Waschmaschine muss finanziert werden

Hartz IV: Bei Haushaltsgründung muss das Jobcenter eine Waschmaschine finanzieren; auch als Teilleistung

Das Bundessozialgericht urteilte, dass bei einer Haushaltsgründung im Rahmen der Erstausstattung eine Waschmaschine durch die zuständige Behörde für Arbeitslosengeld II Empfänger finanziert werden muss. Im Zusammenhang der Erstausstattung bei ALG II müssen die Jobcenter auch Beihilfen für die Anschaffung einzelner Elektrogeräte (bespielsweise eine Waschmaschine) bewilligen, so das Bundessozialgericht in Kassel (Bundessozialgericht Kassel, Aktenzeichen: B 14 AS 64/07 R).

Ein Mann, der von ALG II Sozialleistungen lebt, hatte sich von seiner Ehegattin getrennt und ist mit seiner leiblichen Tochter in eine andere Wohnung gezogen. Alle anderen Gegenstände für den Haushalt waren bereits vorhanden, bis auf eine Waschmaschine. Das Jobcenter lehnte einen Antrag des Klägers ab. Die Begründung war, dass es "Beihilfen zur Erstausstattung" nur für eine komplette Wohnung geben würde. "Einzelne Geräte seien eine sogeannte Ergänzungsbeschaffung" und sollten aus diesem fragwürdigen Grund vom monatlichen Hartz IV Regelsatz beglichen werden. Nach Ansicht des Jobcenters sollte der Vater die Kosten vom spärlichen ALG II Regelsatz ansparen. Nur wenn ein ganzer Haushalt benötigt wird, werden die Kosten getragen.

Bereits in den sozialgerichtlichen Vorinstanzen wurde die Ansicht des Jobcenters abgewiesen. Nun bestätigte das Bundessozialgericht in Kassel die Position des Klägers. (19.09.2008)

Viel Erfolg und noch mehr Geduld!

juergenius  17.07.2010, 09:20

Habs vergessen:

Nachlesen bei gegen-hartz.de bundestag.de bundesagentur.de harald-thome.de sozialticker.com oder .de juris.de

Beantrage es. Über die Erstausstattung wird individuell entschieden. Möglicherweise wird man Dir zumuten, Deine alten Möbel (Bett, Schrank) mitzunehmen. Aber Herd, Kühlschrank, Hausrat und evtl. Waschmaschine wird Deine Mutter ja behalten wollen und Du benötigst es auch. Daher solltest dem Antrag eine Liste der benötigten Sachen beilegen.

Erstausstattung - das wäre ja dann die Zweitausstattung.