Beinahe wurde mir ein reingefahren, wie damit umgehen?

11 Antworten

Wie soll denn die sichere Identifizierung von Fahrzeug und Fahrerin erfolgen? Jeder Rechtsanwalt kann da "in dubio pro reo" anführen und gewinnt. Spar dir also den Weg zur Polizei!

Welche Vorfahrtsregelung galt denn? Hat sie dir die Vorfahrt genommen? Dann kannst du den Vorfall als Ordnungswidrigkeit anzeigen, weil du gefährdet wurdest. Ohne irgendwelche Angaben zum Kennzeichen, zur Fahrerin oder zum Fahrzeug wird allerdings nichts herauskommen, sodass du dir die Mühe auch gleich sparen kannst.

Diese Schrecksituation wird nicht die einzige im Leben bleiben. Auch bin ich mir sicher, dass du mal in eine Situation kommen könntest, in der DU jemanden (unbeabsichtigt) einen Schrecken einjagst.

Da nichts passiert ist; was willst du also anzeigen?

Ich rate dir: leben und leben lassen. Niemand kam zu Schaden, alles ist gut.
Fehler machen alle Menschen mal im Leben... Auch du sicherlich...

Überlege dir einfach, wie man dich behandeln sollte, wenn du aus Versehen mal einen Fehltritt machst? Wenn du eine Antwort hast: verhalte dich auch so.

Guten Rutsch ins neue Jahr :)

Außer einer Verkehrsordnungswidrigkeit "einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden" liegt nach deiner Aussage nichts vor. (Kostet 25€ Bußgeld). Allein wegen diesem geringen Betrag würde eine Anzeige schon unangemessen erscheinen. 

Dann: Wie willst du ohne Kennzeichen die Fahrerin ermitteln lassen?

Und zuletzt: Wenn sie sagt, das war nicht so, steht es Aussage gegen Aussage.

Was soll eine Anzeige also bringen?? 

Anzeige ist für den Popo, denn was willst du anzeigen?

Jemandem beinahe reingefahren zu sein ist nicht strafbar, erst wenn man reingefahren ist und einen Schaden verursacht hat, wäre das eine Grundlage.

Pech gehabt, unter Erfahrung abheften => fertig!

adk710  29.12.2015, 10:53

Strafbar nicht - nicht einmal dann, wenn fahrlässig ein Unfall verursacht worden wäre -, aber als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 100 Euro bewehrt (Gefährdung eines Vorfahrtberechtigten). Mit fahrlässigem Unfall läge die Geldbuße auch nur bei 120 Euro.