Fahrerflucht bestritten

7 Antworten

wenn die Polizei da war, ist es erst einmal gut, Sie hat dann wohl auch die Zeugen vernommen und war bei der "möglichen" Verursacherin. An ihrem Auto waren dann bei einem Crash wohl auch SPuren zu finden, die die Polizei festgestellt hat.

Es liegt ganz allein an der Polizei , den sachverhalt aufzuklären!

wenn du nun einen brief hast mit einer gegenaussage, dann geh damit zur polizei! denn dann können die ja nun tätig werden und die person anschreiben und darauf hinweisen ,dass ein zeuge der tat vorhanden ist

mach deine angeben zur sache, inkl. dass du kein zeitzeuge warst, den rest erledigt die polizeit. deine zeugenanhörung bedeutet nur deine schrifliche stellungnahme zur sache abzugeben, ob du anwesend warst oder nicht spielt keine rolle.

Du kannst als Zeuge zwar zum Tathergang nix sagen, sehr wohl hingegen zu dem entstandenen Schaden. Mehr will man gar nicth von Dir.

Wer letztlich der Täter war, kann DIr egal sein. Interessant für Dich ist nur, welches Fahrzeug es war, mit dem der Schaden verursacht wurde. Denn die Versicherung wird fürs Fahrzeug, nicht für den Fahrer abgeschlossen. Und wenns nen Zeugen gibt und am besten noch ein paar Spuren am anderen Fahrzeug, dann is doch alles super.