Beinahe unfall wegen Falschparker, wer wäre schuld?

Verkehrssituation. - (Recht, Auto, Verkehr)

13 Antworten

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Du hättest natürlich die Hauptschuld, man könnte dem Falschparker evtl eine Teilschuld anlasten, es wäre auch denkbar dem Vorfahrtberechtigten eine Teilschuld aufzuerlegen wenn Du Dich sehr langsam rangetastet hast, der von Rechts Dich sehen hätte müssen und nicht darauf reagierte.

Ist gesetzlich so, ich wäre manchmal auch dafür einem Falschparker grundsätzlich die volle Schuld zu geben. Also wenn Einer keine ausreichende Durchfahrtsbreite lässt und von einem LKW den Spiegel abrasiert bekommt nicht nur den Spiegel zahlen muß sondern auch die Lackierung am LKW wegen dem daraus entstandenen Kratzer. So könnte man Falschparken unterbinden, nur wer weiss wie viele LKWs dann absichtlich hängen bleiben würden was dann auch nicht in Ordnung wäre.

In etwa das selbe Problem hatte ich auch. Nur stand der LKW links abschließend zur Straße, wo ich nach links abbiegen wollte und die Straße auf die ich fuhr, war eine Bundesstraße, also vorfahrtsberechtigt.

Genau in dem Moment, wo ich nach links abbiegen wollte, ist mir einer voll in die Front gefahren und der LKW Fahrer ist einfach in seinen LKW gestiegen und abgedüst. Nach Ermittlung war das Ergebnis, dass ich komplett alleine Schuld war, habe einen Punkt kassiert und durfte deswegen ein Aufbauseminar besuchen, mir ein neues Auto kaufen und zwei Jahre länger Probezeit mitmachen.

Ähnlich wäre es bei dir. Vorfahrtsberechtigte sind vorfahrtsberechtigt.

Der Falschparker hätte ein Ticket bekommen.

Auch wenn jemand falsch parkt, ist man nicht von der Pflicht befreit, aufzupassen.

Zu sagen, der Falschparker kommt immer ohne Schuld davon ist Falsch.

Genauso wäre es Falsch zu sagen, dass ein Falschparker die Teilschuld immer bekommt (und erst recht die volle Schuld).

Es gab bereits Fälle, wo ein Falschparker Teilschuld bekam.

Vollschuld ist eher unwahrscheinlich.

Ich verstehe nicht ganz, warum ihr euch beinahe begegnet wärt. Das Fahrzeug von rechts nutzt doch gar nicht deinen Fahrstreifen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass du dich beim Abbiegen auf dem Fahrstreifen des Linksabbiegers befunden hast?

In dem Fall wärst du meines Erachtens Schuld, weil man das ganz einfach nicht darf. Du hättest dich langsam vortasten, und dann, wenn es der Gegenverkehr zulässt, blinken, auf die Gegenfahrbahn wechseln, und abbiegen können, also quasi beim Abbiegen (den Falschparker) überholen müssen.

Im Zweifelsfall aussteigen, und einweisen lassen. Ist natürlich Theorie. Und ob meine Ausführung korrekt ist, weiß ich auch nicht. Ziemlich sicher bin ich, dass der Falschparker nicht für deinen Umfall haften müsste.