mögliche Teilschuld des Unfallgegners beim Autounfall?

8 Antworten

ja, du wirst die volle schuld tragen, da du die vorfahrt genommen hast....einen nachweis, dass er zu schnell war hat entweder die polizei bereits ermittelt, oder es ist nicht mehr fest zu stellen...

das heißt, man kann auch nicht am Schaden feststellen, dass er zu schnell gefahren ist?

soweit ich mich erinnere wurde kein Beteiligter weiter befragt. und ich denke auch nicht, dass er es zugeben würde wenn es so wäre.

Bei der Versicherung melden, die haben Experten, die das feststellen

Ich würde mir an deiner Stelle wirklich einen Anwalt nehmen. Der Unfallgegner war entweder völlig abgelenkt oder viel zu schnell oder sogar einer, der absichtlich rücksichtslos fährt, um anderen einen Schaden zuzufügen. Die Motorhaube eines Autos, was aus einer Einfahrt kommt, sieht man normalerweise lange bevor derjenige die Straße überblicken kann.

Wenn ich jemanden aus einer Einfahrt kommen sehe und genau sehe, dass ihm die Sicht versperrt ist, werde ich normalerweise langsamer und halte je nach Situation ganz an oder fahre mit großem Abstand über die Gegenfahrbahn an ihm vorbei.

Es ist auch normal, dass die Mietwagenfirmen ihren Kunden sagen, dass sie bei einem Unfall erstmal nichts zugeben sollen. Ich denke aber, dass du über einen Anwalt trotzdem eine Teilschuld bei ihm erwirken kannst.

Einen Anwalt braucht er hier nicht das klärt seine Versicherung.

So wie du es schilderst wirst du den Schaden übernehmen.

Was das Tempo deines Gegners angeht wird schwer zu beweisen sein. Das er ein parkendes Auto 1-1,5 Meter versetzt ist nicht ungewöhnlich bei erlaubten 50 kmh. Da reichen 20 kmh aus.

Das er womöglich sehr kurz vorher gebremst hat, das hat auch nichts zu bedeuten. Er hat dich eben zu spät gesehen.

Nachdem ich in unserer Werkstätte auch die Versicherungsabwicklung mache, kann ich dir aus Erfahrung sagen, das du hier praktisch keine Chancen hast. Und was die Kosten angeht bei Teilschuld so bringt das sowieso nichts für dich. Sollte es wirklich zu Teilschuld kommen, dann höchstens 20 zu 80. Und ob deine Versicherung nun 80% des Schaden bezahlen muß oder 100% ist für dich ohne Bedeutung. Zusätzlich hast du aber den ganzen Stress mit Gericht und eventuelle Verfahrenskosten.

Ganz schlechte Karten hast du. Du kommst aus einer Einfahrt und hättest entsprechende Vorsicht walten lassen müssen, theoretisch, wenn du die Straße nicht einsehen kannst, hättest du jemanden abstellen müssen, der dich raus winkt. So bist du also mehr oder weniger blind auf die Fahrspur gefahren…

Rein theoretisch und hypothetisch könnte man natürlich mit einem Gutachter die Geschwindigkeitsübertretung womöglich nachvollziehen. Aber: umso geringer die Überschreitung war, desto eher ist es nicht eindeutig belegbar, da sie in bestimmten Rechenfehlern und Ungenauigkeiten und Unklarheiten bei der Nachstellung (in Bezug auf Reifen, Temperatur, Nässe oder Trockenheit etc. PP. ) untergeht. Wenn die Geschwindigkeit nicht wirklich deutlich überschritten war, zum Beispiel wenigstens ab schätzungsweise 80 oder 90 km/h, dann halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass die (vermeintlich/vermutlich) überhöhte Geschwindigkeit so sicher nachzuweisen ist, dass du nur eine Teilschuld bekommst.