Beim Tod von Beamten bzw. Ruhestandsbeamten erhalten Hinterbliebene ein Sterbegeld, Hinterbliebene von Rentern gehen leer aus. Ist diese Ungleichbehandlung ok?

9 Antworten

Ja - dies ist ok.

Denn Arbeitnehmer die in etwa die gleiche Ausbildung wie der Beamte hat, bekommt in der freien Wirtschaft ein viel höheres Einkommen  und kann daher mit Leichtigkeit 20 € mtl. für eine Sterbegeldversicherung zahlen.

"bekommt in der freien Wirtschaft ein viel höheres Einkommen"

Quellen? Brutto sicherlich aber auch Netto?

Vergleichbare Angestellte im öffentlichen Dienst jedenfalls nicht. Vergleiche z.b. einen Angestellten aus dem öffentlichen Dienst mit EG11 mit einem Beamten A12. Was üblichen Einstufungen für den selben Job entspricht. Netto ist der Beamte klar im Vorteil.

@Gilbschleuder

Dafür hat der Angestellte seine zusätzl. VbL. Das gleicht das ganze wieder aus. Dein Problem ist, dass du von der Hälfte deiner angesprochenen Ungleichbehandlung überhaupt nicht kennst

@turnmami

Die VBL wurde massiv verschlechtert. Weitere Einschnitte werden dikutiert. Das gleicht das ganze nicht annähernd aus. Und die Nettovorteile bei Beamten im gehobenen und höheren Dienst verbleiben.

@Gilbschleuder

Da bin ich anderer Meinung.

Nach meiner Berechnung wäre A12 mit der EG12 gleich zu setzen.

Zumindest wäre ich heute wenn ich als Angestellter im ÖD geblieben wäre, heute in EG12.

Wäre ein Brutto von ca. 5.300 € - Netto - von 3.900 € 

Privat krankenversichert mit Beihilfeanspruch und hälftigem Zuschuss des Beitrags der Krankenversicherung des AG.

Dafür würde ich nicht wechseln!

Nun nehmen wir den Beamten - Brutto ca. 4.550 € - Netto ca. 3.500 €

Also sogar noch weniger als der Angestellte und da reißt ihn auch die etwas niedrigere Krankenversicherung nicht raus.

Ein ganz spezieller Tipp für den netten Gilbschleuder.

Bevor du weiteren Unsinn schreibst, solltest du dich zuerst einmal mit dem Besoldungsrecht der Beamten und dem TVÖD auseinander setzen. 

Außerdem natürlich auch über die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung + Zusatzversorgung des ÖD-Angestellten.

Und dich außerdem mal schlau machen, was man außer dem ÖD verdienen kann.

@Gilbschleuder

Die Vbl wurde mit den Verschlechterungen der Pension geändert. Daher stimmen deine Aussagen nicht

@Apolon

soll natürlich heißen - was man außerhalb des ÖD verdienen kann.

@Gilbschleuder

mein lieber Gilbschleuder, 

wenn du im ÖD als Angestellter tätig bist und damit nicht zufrieden bist - hast du doch 2 Möglichkeiten.

1. in den Beamtenstatus zu wechseln mit entsprechender Ausbildung und Prüfung.

2. dir einen anderen Job in der freien Wirtschaft zu suchen.

Aber beachte - dort gibt es keine 40 Std. Woche. Dort muss man auch öfters länger arbeiten. 

Warum wechselst du dann nicht und verzichtest auf diese unsinnigen und falsche Kommentaren hier im Forum.

Jeder ist sich selbst, seines Glückes Schmied!

Gruß Apolon

@Apolon

Bei einem Bruttolohn von 5300 € komme ich bei Steuerklasse 3 auf einen Nettolohn von rund 3455 € bei Steuerklasse 3. Im übrigen werden bei den Stellen die ich gesehen habe, Angestellte bei A12 tendenziell in EG11 eingestuft, da höhere Bruttokosten anfallen. Und Beamte erhalten bei Nachwuchs noch weitere Zuschläge die der öffentliche Angestellte nicht mehr bekommt. Bei zwei Kindern macht das noch eine Menge aus

@turnmami

Richtig. Aber bei der VBL wurde auf eine Punktesystem umgestellt was massivere Verschlechterungen brachte. Etliche Klagen dagegen wurden abgewiesen

@Gilbschleuder

Dann hast du mal wieder falsch gerechnet.

Privat krankenversichert mit Beihilfeanspruch und hälftigem Zuschuss des Beitrags der Krankenversicherung des AG.

Diesen Hinweis hast du wohl überlesen!

Wenn ein ÖD-Angestellter in EG 12 sich gesetzlich krankenversichert - dann darf er natürlich auch auf etliche Euros seines Einkommens verzichten.

Der Beamte bekommt einen Kinderzuschlag und der Angestellte dafür Kindergeld.

Denken ist wohl Glücksache.

@Apolon

Zusätzlich zur Besoldung und zum normalen Kindergeld bekommen Beamte einen Ehegattenzuschlag und Kinderzuschläge

@Gilbschleuder

"Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von
Versorgungsbezügen wird das Kindergeld von ihrem Dienstherren oder Arbeitgeber festgesetzt und monatlich ausgezahlt."

@Gilbschleuder

ähm, und was soll uns das mit dem Kindergeld sagen?

das Kindergeld wird bei ALLEN Beschäftigten im öffentlichen Dienst über den Dienstherrn ausgezahlt .....

somit war das mal wieder ein Satz von dir für Nix!

@Gilbschleuder

ähm, diese Zuschläge erhalten ebenso die ANGESTELLTEN im öffentlichen Dienst ....

kleiner Tipp:

erst recherchieren, dann Gehirn einschalten, dann hier schreiben!

mein Kumpel ist NotSan beim BRK, somit öffentlicher Dienst ...

bekommt sämtliche von dir beschriebenen Zuschläge ...

somit WIEDER eine Behauptung von dir widerlegt

@wurzlsepp668

Nein. Es wird NICHT allen über den Dienstherrn ausgezahlt. Nur denjenigen, die es auch dort beantragt haben...Was aber an der Aussage grundsätzlich nichts ändert ;)

@wurzlsepp668

Das stimmt nicht. Mit der Reform des BAT zum TVÖD wurden diese Zuschläge für Neueinstellungen abgeschafft. Der Familienstand bzw. die Anzahl der Kinder haben damit ab 1.10.2005 grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Entgelts der angestellten Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Quelle: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/ortszuschlag-kinderbezogene-entgeltbestandteile_idesk_PI13994_HI712176.html

@wurzlsepp668

Nicht bei allen.

@Gilbschleuder

dummerweise habe ich die Lohnabrechnung meines Kumpels gesehen ....

die waren darauf ausgewiesen ...

aber ich bin raus, dein Haß auf Beamte ist unerträglich!

@wurzlsepp668

Hier geht es um nachweisbare Fakten

@Gilbschleuder

Und wann nennst du uns mal die Rechtsquellen auf die du dich berufst?

Dein dummes Gelaber ist ja nicht zum aushalten.

@Apolon

Warum soll ich als Fragesteller alle Quellen liefer? Es liegt an Antwortern mit Fakten aufzuwarten. Lies dir z.B. mal die Ergebnisse zur Umstellung des BAT zum TVÖD durch.

Und die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt das Sterbevierteljahr... Rentner gehen also nicht leer aus sondern beziehen 3 Monate weiter die Rente...

Stirbt die Witwe bzw. der Witwer, haben die Waisen einen Anspruch auf Sterbegeld in Höhe des zweifachen Witwen- bzw. Witwergeldes. Beim Sterbevierteljahr ist dies in Summe weniger.

@Gilbschleuder

Ändert dennoch nichts daran, dass Rentner nicht leer ausgehen...

Stich ins Herz vom Fragesteller .......

da seine Behauptung ja mehr oder weniger widerlegt wurde .....

Du und deine Beamten.

In der RV bekommt die Witwe 3 Monate die volle Versichertenrente.

Somit das Gegenstück zu der Beamtenbesoldung.

Warum jammerst du darüber nicht?

Dieses sogenannte Sterbevierteljahr gibt es nur bei besonderer Antragsstellung. Etlichen ist dies gar nicht bekannt

@Gilbschleuder

Und wieder mal hast du keine Ahnung. Jeder Antrag auf Hinterbliebenenrente ist ein Antrag auf das Sterbevierteljahr. Warum kümmerst du dich eigentlich um Sachen, von denen du keinerlei Hintergrundwissen hast?

@turnmami

Ich musste mich kürzlich damit leider befassen. Der Antrag auf das Sterbevierteljahr-Geld ist gesondert zu stellen. Hat zum Glück der Bestatter darauf hingewiesen und dies dann gemacht. Und Witwen eines Beamten müssen sicherlich nicht mit 730 € Rente auskommen.

@Gilbschleuder

Na. Frag doch mal die Witwe eines Beamten im mittleren Dienst. Die hat auch nicht mehr Geld. Und Sterevierteljahr ist KEIN gesonderter Antrag. Ausserdem glaube ich deine Geschichten nicht.

Kürzlich wärest du verbeamtet worden und jetzt die Hinterbliebenengeschichte. Das mit dem Witwenrentenantrag weiss jeder Bestatter. Daher stimmt deine Story nicht

@turnmami

Ich wollte es wäre eine erfundene Geschichte....

@Gilbschleuder

Wenn es nicht erfunden wäre, dann wüsstest du, dass man KEINEN gesonderten Antrag braucht

@turnmami

Ich schwöre das es nicht erfunden ist. Der Antrag wurde vom Bestatter gestellt, er wies extra darauf hin. Der Antrag auf Witwenrente erfolgte letzte Woche von mir für meine Mutter.

@Gilbschleuder

Das ist totaler Quatsch. Ich bin seit Jahren in der Rentenversicherung beschäftigt. Mir kannst du diesen Unsinn nicht erzählen...

@turnmami

War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, bekommt der Ehegatte diesen Betrag als Vorschuss, wenn er dies rechtzeitig beantragt. Und dies hat der Bestatter übernommen. Eine extra Antrag ohne den es den Vorschuss nicht gibt

@Gilbschleuder

hast du schön abgeschrieben. Stimmt aber trotzdem so nicht. Es gibt keinen Extra-Antrag! Du solltest dein Wissen nicht immer nur über kurz googlen beziehen. Wenn du es doch so toll selber erlebst.

@turnmami

"War der verstorbene Ehepartner bereits Rentenbezieher, kann der
hinterbliebene Ehegatte die Zahlung eines Vorschusses für die Ansprüche aus dem Sterbevierteljahr bekommen. Allerdings mus er dazu innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehegatten bei dem zuständigen Rentenservice der Deutschen Post und nicht beim Rentenversicherungs-Träger einen entsprechenden Antrag stellen."

"Der Antrag auf Vorschuss gilt zwar gleichzeitig auch als Antrag auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente, allerdings muss diese dann noch einmal beim Rentenversicherungs-Träger oder Versicherungsamt der Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Bezirksverwaltung gesondert beantragt werden."

Super kennst du dich aus! Es musste noch ein Antrag gesondert gestellt werden. Wie oben beschrieben.

@Gilbschleuder

Lach. Schön gegooglet. Stimmt aber trotzdem nicht. In JEDEM Antrag auf Witwenrente steht eine extra Frage. Da du das nicht weisst, hast du dich auch noch nie damit beschäftigt. Ich unterschreibe die fertigen Witwenrentenbescheide und kenne mich hier bestimmt besser aus als du.

Deine Internetrecherchen sind mangelhaft!!

@turnmami

Ich habe diese Frage gelesen. Aber da war der Antrag auf Vorschuss bereits gestellt wegen der Frist von 30 Tagen.

@Gilbschleuder

Gilb...lass es. Dir glaubt hier keiner mehr was...Erst wenn man dich auf etwas hinweist, fällt es dir auf einmal wieder ein. Wielange ist eigentlich deine Nase schon??

@turnmami

Ich habe doch geschrieben das der Antrag auf Vorschuss vom Bestatter geschrieben wurde. Wegen der erforderlichen Frist von 30 Tagen... Lassen wir es.

Das sind doch absolut unterschiedliche Systeme? Zumal man sich auch so eine Sterbeversicherung holen kann und damit wäre die Gleichheit wieder gegeben.

Trotz der Systemunterschiede ist dies nicht mehr zeitgemäß. Gleichheit wäre, wenn die Rentenversicherung ein Sterbegeld bezahlt und man das nicht privat absichern muss.

@Gilbschleuder

ähm, eine private Sterbegeldabsicherung ist STEUERFREI

die Leistungen an die Witwe / Witwer sind STEUERPFLICHTIG, hiervon wird Lohnsteuer abgezogen .....

@Gilbschleuder

der Unterschied ist aber das es einmal um die Rentenkasse handelt und einmal um Pensionen.
Und wo ist denn da dann eine Ungleichbehandlung? Zumal Beamte überhaupt nicht ins Rentensystem einzahlen.

@wurzlsepp668

"private Sterbegeldabsicherung ist STEUERFREI" Die kostet aber Beiträge und nicht unbedingt wenig.

@AMUNO

... warum sollten Beamte wuppen müssen?

Sie leisten doch in die Pensionskassen vom Bund etc., so jedenfalls das VerfG. Wirklich so vergesslich?

@Gilbschleuder

Trotz der Systemunterschiede ist dies nicht mehr zeitgemäß.

Richtig - man müsste die Einkünfte der Beamten anheben, damit sie in etwa das gleiche Gehalt haben wie die Angestellten die in der freien Wirtschaft tätig sind und eine vergleichbare Ausbildung genossen haben.

Ein Beispiel dazu:

Ein Lehrer (Studiendirektor) wechselt zu einer großen Bank als Geschäftsführer (Direktor). 

Das mtl. Netto-Einkommen hat sich mehr als verdoppelt.

Ist dies gerecht?

@Apolon

Vergleiche einmal die NEttogehälter eines Beamten A13 mit einem öffentlich Angestellten auf einer vergleichbaren Stelle was EG12 entspricht. Und zwar Netto, nicht Brutto. Ruhig nach Abzug der Krankenkassenbeiträge

@Gilbschleuder

Und da kennst du dich aus?

Ein Angestellter in EG12 sollte sich natürlich privat kranken versichern.  Und wenn er schon einige Jährchen im ÖD ist, könnte er sogar noch Beihilfeanspruch haben und zusätzlich einen AG-Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen erhalten.

@Apolon

"Ein Angestellter in EG12 sollte sich natürlich privat kranken versichern." Warum sollte das günstiger sein? Gerade mit Familie nicht. Beamte bekommen Beihilfe auch für Familienangehörige, die Angestellten nicht.

@Gilbschleuder

Du verhaspelst dich komplett.

Hier geht es um den Vergleich eines Beamten zu einem Angestellten und nicht um den Familienclan.

Und in der heutigen Zeit, ist meistens der Ehemann/Ehefrau selbst berufstätig.

Die Zeiten, dass das Mütterchen im Keller hinterm Herd steht ist doch schon längst Geschichte.

@Apolon

Quellen? Diese Fälle gibt es nach wie vor. Und nicht wenige.

@Gilbschleuder

Genau. Die Angestellten brauchen keine Beihilfe für die Familie, da die Familienangehörigen alle KOSTENLOS  in der Familienversicherung mitversichert werden. Im Gegenzug muss der Beamte jedes Familienmitglied in der PKV extra bezahlen. Ein massiver Nachteil für den Beamten

@turnmami

Der Angestellte kann auch privat versichert sein. Dann muss er für jedes Kind eine Versicherung abschließen und viel bezahlen. Der Beamte erhält für die Kinder Beihilfen und kann daher eine gesonderte günstigere Variante der Privatversicherung abschließen. Bleibt doch bitte bei den Fakten.

@Gilbschleuder

Und manche Angestellte im ÖD bekommen Beihilfe und zusätzlich noch den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.

Also wenn du schon so weit ausholst, solltest du dies nicht vergessen.

@Apolon

"Angestellte im ÖD bekommen Beihilfe" 

Dies gilt nur für einige Altfälle.

@Gilbschleuder

Nicht nur für einige, sondern immer noch für etliche.

Gilbschleuder, weshalb kommen denn von dir nie Quellen für deine Kommentare.

Vermutlich, weil du keine zur Verfügung hast.

@Apolon

Meine Quelle sind aktuelle Tarifverträge wie der TVÖD oder der TV-N. Zu finden im Netz. Und diese Fakten lügen nicht.

Wenn du über viele Jahre hinweg in eine Sterbegeldversicherung einzahlst, hast du am Ende mehr eingezahlt, als die Beerdigung kostet. Die werden wahrscheinlich nur die Bestattungskosten bezahlen. Ob die Überzahlungen durch die Beiträge erstatten, weil die Beerdigung weniger kostet, weiss ich allerdings nicht.

Aus Äpfeln kannst du keine Williams-Christ-Birnen machen.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Systeme.

Richtig. Aber es ist die Frage, ob diese Systemunterschiede noch umfänglich angebracht und zeitgemäß sowie auf Dauer finanzierbar sind (Pensionslasten). Auch würde der Beamtenstatus beschränkt auf Bereiche wie Justiz, Finanzen und Sicherheit genügen.

@Gilbschleuder

Da kannst du weiterhin versuchen, eine Diskussion zu eröffnen, so lange du willst.

So lange die überwiegende Zahl der Abgeordneten selbst im Beamtenstatus sind, wird sich NIE eine Mehrheit finden, die dieses System in Frage stellt.