Wird Halbwaisenrente gezahlt, wenn Verstorbener zuletzt Hartz 4 erhalten halt?

4 Antworten

Ja.

Eine Halbwaisenrente kann nur dann gezahlt werden, wenn der Verstorbene respektive Versicherte die allgemeine Anwartschaftszeit von fünf Jahren erfüllt hat. Bei der Berechnung der Anwartschaft werden folgende Zeiten mit einbezogen:

vollwertige Beitragszeiten aus Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beiträgenanrechenbare Zeiten der KindererziehungBeiträge aus geringfügigen BeschäftigungenZuschläge aus versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigungso genannte Ersatzzeiten (politische Gefangenschaft, Kriegsdienst etc.)

Eine Ausnahme bei der mindestens erfüllten Anwartschaftszeit ergibt sich, wenn es sich bei dem verstorbenen Versicherten um einen Berufsanfänger handelt oder der Tod durch einen Arbeitsunfall bzw. durch die unmittelbaren Aufgaben im Kriegs- oder Zivildienst verursacht wurde. Dann gilt die Anwartschaft bereits als erfüllt, wenn nur ein Pflichtbeitrag entrichtet worden ist.

Quelle: https://de.search.yahoo.com/search?ei=UTF-8&fr=crmas&p=halbwaisenrente

Das letzte Einkommen ist beim Bezug von einer Hinterbliebenenrente nicht wichtig.

Wichtig ist, ob der Verstorbene 60 Beitragsmonate zur Rentenversicherung zurückgelegt hat.

Dann bekommt der Sohn Halbwaisenrente bis zum 18. Lebensjahr oder darüber hinaus, wenn er in Schul- oder Berufsausbildung ist. (dann bis max.27)

Ja, aber da ihr wohl weiter Hartz4 Bezieht, wird die Rente als Einkommen Angerechnet werden (denke ich mir).

Ich denke die Halbwaisenrente hat nichts mit dem Einkommen des Verstorbenen zu tun. Die Halbwaisenrente bekommst Du vom Amt.

Doch wohl eher von der Deutschen Rentenversicherung, oder?