Beim schwarzfahren erwischt, alles gezahlt trotzdem Strafe

5 Antworten

Du hattest Dir ja in sehr kurzer Zeit gleich mehrfach versucht, Dir "Leistungen zu erschleichen" und da ist es dann eben nicht mit dem "normalen" Bussgeld getan, sondern es kann sich auch noch die Staatsanwaltschaft einschalten.

Die Chance, daran jetzt noch etwas zu ändern, dürfte nicht gerade sehr gross sein, aber die Kosten für den Widerspruch und natürlich für den Anwalt hättest Du dann auch noch an der Backe.

Wenn du pünktlich zu vier Rechnungen vier Überweisungen bei voller Deckung des Betrages hast, kann dir dahingehend keiner was. Mit dem 40€/doppelter Fahrtpreis "kaufst" du dir aber dennoch das Ticket von A nach B zum erhöhten Fahrpreis und darfst diese Strecke dann auch fahren. Jetzt können natürlich regionale Verkehrssverbünde das jeweils anders handeln, aber idR dürften die nich 4x abkassieren.

DeZmania 
Fragesteller
 25.06.2013, 12:08

Ich musste ja 4 mal umsteigen, und dann hieß es "sobald ich umsteige zählt das nicht und ich muss ein neues Ticket kaufen"

goldeneAntwort  25.06.2013, 12:40
@DeZmania

Das ist ja auch so richtig! Stelle dir mal vor, du fährst von Kiel nach München. Auf der Fahrt nach Hamburg wirst du erwischt. Wenn du mit dem Strafgeld bis nach München dürftest, würdest du weniger bezahlen, als wenn du normal bezahlt hättest!

Wutklumpen  25.06.2013, 15:36
@goldeneAntwort

..daher die Regelung: "Doppelter Fahrpreis, mindestens aber 40€"

Nur weil du die strafe der bahn bezahlt hast, hat das ja nichts mit staatsanwalt und co zu tun...

300 € monatlich für eine rechtsschutzversicherung? Wo willst du dich denn da versichern? Gold und platin versicherungen gmbh? ;-)

DeZmania 
Fragesteller
 25.06.2013, 12:01

Das ist ja jetzt nicht das Problem... Fakt ist das ich entweder die 400 + gerichtskosten zahle, oder Einspruch erhebe. Wenn ich verliere darf ich noch mehr zahlen, wenn ich gewinne muss ich nicht's zahlen. Wollte wissen ob es sich lohnt vor Gericht zu gehen ?

Verbuche das Ganze unter Lehrgeld! Zahle, notfalls vereinbarst du Ratenzahlungen. Vermutlich wirst du irgendeine Rechnung übersehen haben.

Grundsätzlich hast du ohnehin alles falsch gemacht!

Du hättest dich einfach bei dem ersten Schaffner melden sollen und dir gegen Vorlage eines Ausweisdokuments auf Rechnung ein Ticket bis nach Hause austellen lassen können!!! Das hätte dich lediglich einen Bruchteil der ganzen Strafgelder gekostet!!! :-)))

DeZmania 
Fragesteller
 25.06.2013, 12:06

Also ich bin damals extra alle Rechnungen durch gegangen. Alle Kontoauszüge und da waren alle drin. War ja heute im Amtsgericht und die Frau dort meinte weil ich "mutmaßlich " gefahren bin.

Also für die Zukunft werde ich es mir merken, und vor Gericht hätte ich also keine Chance ? :/

Atzei  25.06.2013, 15:15
@DeZmania

Ob du vor Gericht keine Chance hättest, kann ich so nicht beurteilen. Normalerweise bekommt man die Rechnungen über das Schwarzfahren, bezahlt die sofort und von einer Info an die Staatsanwaltschaft wird abgesehen. Bezahlt man nicht sofort, wird die Staatsanwaltschaft informiert. Die stellt nach der Bezahlung eigentlich diese Bagatellfälle ein. Da du aber gleich 4 x !!! :-) (augenroll, megarofl) hintereinander "abgeschossen wurdest, hat sich die Staatsanwaltschft wohl gedacht, dem zeigen wir jetzt mal, wo der Hammer hängt und haben dir halt einen Strafbefehl zugestellt. Ziehst du gegen den vor Gericht, geht es nicht mehr darum, ob du die Strafgebühr der Bahn geblecht hast, sondern nur noch um die Schwarzfahrerei als solche. Die würdest du ja auch nicht bestreiten. Somit wäre der Strafbefehl aber rechtens!

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist der zivilrechtliche Teil, eine Art von Schadensersatz. Der Rest ist der strafrechtliche Teil. Du hast eine Straftat begangen, bist erwischt worden und hast eine Strafe vom Gericht bekommen. Du bist mit einer Geldstrafe gut weg gekommen. Du kannst auch in den Knast kommen. Die Höchststrafe liegt bei 12 Monaten Knast.

DeZmania 
Fragesteller
 04.08.2013, 23:24

Ich hab ja alle 4 Strafen gezahlt und trotzdem kam dann ein Strafbefehl. Wollte wissen ob ich vor Gericht gewinnen könnte, hat sich aber erledigt da ich auch den gezahlt hab. Keine Lust mich damit rumzuschlagen. Es hieß das wenn ich das Verfahren verliere locker das doppelte + Gerichtskosten zahlen darf, also das war es mir nicht wert ^^