Ermittlungsverfahren wegen Vergehens nach §29 BtMG wurde eingestellt, aber die Verfolgung der OWiG wurde an die Verwaltungsbehörde abegeben, was passiert?

3 Antworten

Ich habe quasi dasselbe Schreiben erhalten aber OHNE den Zusatz, dass es nach §43 OWiG an die Verwaltungsstelle weitergegeben wurde. Bei mir steht einfach nur, dass das Verfahren eingestellt wurde und das war's. Was bedeutet das? Kommt da noch was von der FSS oder war es das in der Regel?

Tja, dann wirst du u den nächsten Wochen ein Schreiben von der Verkehrsbehörde bekommen, in der Du zur MPU gebeten wirst. Und 3ng nach 3 Tagen von einem Joint??? Nice try...aber jeder der sich ein wenig mit der Materie auskennt, wird dir sagen, dass das Blödsinn ist. Zum Thema MPU:

https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung

Du solltest auf der Stelle deinen Konsum einstellen und dich auf diesen Idiotentest vorbereiten. Und sparen...denn bei den Werten rechne schon mal mit ca. 2000€ Kosten für alles (Psychologe, regelmässige Bluttests zu Kontrolle, Verkehrsamt,bzw. Neubeantragung des FS,und,und,und....)

Und der Streitpunkt zu deiner Situation ist nicht der Besitz( Deswegen deie Einstellung des ermittlungsverfahren) , sondern dass Du "betäubt" Auto gefahren bist und somit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dargestellt hast. Und nein, gegen eine MPU wirst du nix machen können....ausser beim nächsten mal nicht auto zu fahren.

Wieso versteht eigentlich keiner meine Frage? Ich habe kein Auto zum fahren, ich wurde auch nicht während dem Fahren erwischt, weil ich kein Auto fahre, habe aber einen Lappen. Ich wurde NICHT beim Autofahren erwischt, sondern als sogennanter Beifahrer im Auto!

@Lukaku76

Die Meldung geht an die Fahrerlaubnisbehörder, welche prüft, ob du als Gelegenheitskiffer (möglicherweise jetzt Ex-) geeignet bist, um überhaupt die Erlaubnis zu haben, ein Fahrzeug zu führen. OB diese dann überhaupt Maßnahmen durchführen, kann abschließend nicht mit Gewissheit gesagt werden.

Zuerst will ich mal einen Paragrafen zitieren damit Du weißt worum es geht:

Aus §2 Abs.12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur
vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel
hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen
schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies
für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der
übermittelnden Stelle erforderlich ist.
"

Frei übersetzt heißt das: Die Polizei teilt der Fahrerlaubnisbehörde mit das sie Dich mit Drogen erwischt hat. Dabei ist es auch gleichgültig das Du nicht gefahren bist.

In der Regel reagiert diese dann darauf indem sie Dich zu einem ärztlichen Gutachten auffordert das Du innerhalb einer gesetzten Frist beibringen musst. Machst Du das nicht oder das äG fällt negativ aus wird die MPU angeordnet - geht auch die schief wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Da Du selbst sagst nur gelegentlich zu konsumieren hast Du da kaum etwas zu befürchten. Dafür solltest Du aber ab sofort sauber bleiben denn das äG wird nicht langfristig angekündigt.
Das was Du in anderen Antworten von einer MPU gelesen hast ist Unsinn.

Das Verfahren wegen Verstoß gegen das BtMG wurde eingestellt, man wirft Dir also keine Straftat mehr vor. Es könnte aber noch ein Bußgeld wegen einer OWi auf Dich zukommen da jetzt wieder die untergeordnete Verwaltungsbehörde zuständig ist.

Die Beste Antwort des Tages! Danke für die Aufklärung! Aber jetzt noch paar kurze Fragen, wie wird das äG durchgeführt idR? Was wird mich da so gefragt?