beim rasenmähen stein in glastür geflogen. versichert?

4 Antworten

normal müsste das die Versicherung schon übernehmen , aber...

.... das ist immer schwer sowas glaubhaft rüber zu bekommen, sie werden dich sicher Fragen wie es passiert ist :(

"Immer schwer"? Finde ich nicht. Was sollte daran nicht glaubhaft sein? Wollte der zuständige Glasversicherer in so einem Fall denn schon mutmaßen?

er soll mal seine versicherungsbedingungen lesen.. die kennen wir nicht.

Gebäudeglasbruch-Versicherungen -wie auch alle anderen Glaspolicen- regulieren nach dem Prinzip des Naturalersatzes ohne die Verschuldensfrage zu stellen. Abgesehen von Vorsatztaten natürlich.

Einzig die Glasbruchversicherung könnte den Schaden regulieren, wenn der Bekannte nicht die Billig-Variante gewählt hat, bei der ausschließlich Mobiliarverglasung versichert ist.