Darf er das überhaupt? Schließlich hat er durch die Anzahlung den Kauf bestätigt und somit hat er doch seine Pflicht zu erfüllen, oder sehe ich das Falsch?
Ich habe ebenso die Pflicht den Artikel solange aufzubewahren, bis der Käufer es abholt. Ich dürfte also auch nicht einfach zwischenzeitlich den Artikel anderweitig Verkaufen, oder??!
Sachverhalt:
Ich(privat) biete im Internet ein Artikel an.
Käufer ruft an und sagt: ich nehme es!
Telefonisch wurde eine Anzahlung von 150€ vereinbart. Restlichen 400€ bei Abholung am vereinbarten Tag. Die Anzahlung erfolgte umgehend per Paypal.
Ich bestätigte gleich den Zahlungseingang und bedankte mich.
Heute Morgen noch die SMS vom Käufer: "Bitte um Adresse. "
Heute Nachmittag eine weitere SMS:
"Ich trete vom Kauf zurück da mir mein Kumpel ein unschlagbares Angebot gemacht hat".
Jeder würde sich über diese Situation ärgern, ich auch!
Wir stehen vor Weihnachten, ich verkaufe also nicht Umsonst so ein hochwertigen Artikel vor Weihnachten!
Ich bin der Meinung, dass der Käufer gegen seine Pflichten verstößt. Liege ich richtig? Kann ich den Käufer zum Kauf verpflichten oder Anzahlung behalten? Wie sieht die Rechtslage aus?
Ich danke allen Antworten im voraus.