Beim Driften Nummernschild aufgeschrieben?

8 Antworten

So weit ich weiß wird das Driften IM Straßenverkehr als: "für die Fahrsituation unangemessene Geschwindigkeit und gefährlichen Eingriff im Straßenverkehr " gewertet. Und es gibt tatsächlich einen Paragraphen der sich: " Übermäßige Straßenbenutzung " nennt. So verrückt es auch klingen mag. Die oberste Rennleitung sieht dafür 3 Punkte und Bußgeld vor. ....

Wenn der Typ dein Kennzeichen weitergibt, und beide als Zeuge angeben das es auch wirklich so gewesen ist, darf man fast schon Gratulieren......

Hallo alex155287296,

das Driften an sich ist erst einmal vom Grundsatz her nicht verboten.

Es stellt weder den Straftatbestand des "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs" noch den der "Gefährdung des Straßenverkehrs" dar.

Wenn es hoch kommt, könnte es eine der beiden folgenden schriftlichen Verwarnungen laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog auf Dich kommen:

Tatbestandsnummer: 130100
Tatvorwurf: Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm.
Ordnungswidrigkeit gem. § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 €
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B-Verstoß: Nein

oder

Tatbestandsnummer: 130112
Tatvorwurf: Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Ordnungswidrigkeit gem. § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 118 BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 €
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B-Verstoß: Nein

Da in beiden Fällen kein A noch ein B-Verstoß vorliegt, sind auch keine Probezeitmaßnahmen zu befürchten.

Schöne Grüße
TheGrow

Soll er doch schreiben. Per se ist reines driften erst einmal nicht verboten, so lange ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wurde.

MelodyMncz  03.02.2019, 21:29

Na klar ist es verboten🤦🏻‍♀️ schwerer Eingriff in den Straßenverkehr , mutwillige Abnutzung des Fahrbelages, Ruhestörung...
Das wird hart bestraft
Ohne Probezeit mit 2 Punkten
Bis hin zum Fahrverbot bis zu 1 Jahr.

Mit Probezeit ( Frist wie lange noch zählt da extrem)
-Probezeitverlängerung
-Entzug der Fahrerlaubnis bis zu einem Jahr mit Neuprüfung
-oder ganz und gar den Entzug wenn es extrem war mit Aussicht auf Neuprüfung ab 3 Jahre etc...( Ort, öffentlicher Platz oder nicht, Schäden? Personenschäden? Gefährdungen jeglicher Art...)

Bitte bitte merke es dir🤣

Zu Info
Ich habe es durch

Da scheiden sich die Geister. Unnützen hin und her fahren bis zu Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Da wird aber vermutlich nichts kommen. Merke dir nur eines:

Driften im Öffentlichen Verkehr ist Mist. Mir geht auch oft das Heck weg, dagegen kann ich nichts machen-altes Auto, Heckantrieb, Schnee-das verträgt sich nicht. Aber Driften sollte man unterlassen. Auf einem großen Parkplatz o.ä. spricht aus meiner Sicht aber nichts dagegen, das ist meiner Meinung nach sogar positiv, da man so lernt, wie man ein Übersteuern abfängt.

Da kommt etwas mehr zusammen:

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Übermäßige Abnutzung der Straße
  • Lärmbelästigung/Ruhestörung

Die Bußgelder dafür können durchaus mal mehrere hundert Euro betragen, ich glaube mal gelesen zu haben das ein gewisser Herr Krämer alias JP 500€ dafür blechen musste weil er in einem Kreisverkehr die Querdynamik etwas zu sehr beansprucht hat.