Bei Wechsel von A9 in A10 (BaWü) trotzdem in nächste Erfahrungsstufe?

2 Antworten

Hallo Lyrenn,

Grundsätzlich hat die Erfahrungsstufe erstmal nichts mit der "Regelbeförderung" oder "Höhergruppierung" von A9 nach A10 zu tun. Diese "Erfahrungsstufen" laufen nach deiner Zeit im aktiven Dienst mit, sprich: je länger du im Dienst bist, desto höher deine Erfahrungsstufe.

Die Erfahrungsstufen steigen am Anfang im Abstand von 2 Jahren, später im 3-Jahres-/  bzw. 4-Jahres-Rythmus.

So kann es natürlich auch sein, dass man gleichzeitig mit einer Beförderung bzw. Höhergruppierung, auch eine Erfahrungsstufe steigt; Pflicht ist dies nicht.

Weiteres hierzu kannst du hier nachlesen:

oeffentlicher-dienst.info/beamte/

In der Erfahrungsstufe steigst du automatisch auf. Die muss nicht beantragt werden.

Lyrenn 
Fragesteller
 17.01.2017, 17:18

Wieso bin ich dann aber noch in Stufe 2, wenn es in A9 doch keine Stufe 1 gibt und ich quasi vor 2,5 Jahren mit Stufe 2 angefangen habe, wenn die Wartezeit auf die nächste Stufe 2 Jahre beträgt? Müsste ich da nicht vor einem halben Jahr schon in Stufe 3 gekommen sein? Wenn das falsch gelaufen ist, kann ich die Auszahlung der Differenz nachfordern?

Ronox  17.01.2017, 18:17

Wieso du nicht automatisch nach zwei Jahren in die nächste Stufe gerückt bist, weiss ich nicht. Ich kann nur aus meiner Erfahrung (ebenfalls Baden-Württemberg) sprechen, dass dies von Amts wegen berücksichtigt wird. So steht es auch im Gesetz. Vielleicht liegt bei dir auch irgendein Sonderfall vor, aufgrund dessen keine Anrechnung in der Probezeit erfolgt ist. Das wäre aber unüblich. Eventuell gibt es für Kommunalbeamte abweichende Regelungen, falls du das bist.