Bei Kündigung Home Office streichen?
Mir wurde heute fristgerecht auf Ende Juni gekündigt. In meinem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass ich 40% der Arbeitszeit , also 2 Tage pro Woche jeweils im Home Office bin.
Im Kündigungsschreibem steht nun dass der Remote Zugriff per heute gesperrt wird und ich die restliche Zeit 100% im Büro anwesend sein muss.
ist das rechtlich? Ich habe es ja im Vertrag.
3 Antworten
Ich denke, dass es für diese Home Office-Regelung logischerweise auch eine Ausnahmeregelung gibt. - Wenn nicht direkt in dem Vertrag selbst, möglicherweise im Form einer Betriebsvereinbarung.
Ich würde deswegen nicht im Streit auseinandergehen.
Eine fristgerechte Kündigung setzt doch nicht den Arbeitsvertrag außer Kraft. Zumindest nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist. (Ende Juni)
Allein aufgrund von Corona ist das nicht möglich.
Die offizielle Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung gibt dir Kraft Gesetzes das Recht auf Home Office. Dies muss man gewähren, wenn Arbeit von daheim möglich ist. Da du es bisher sogar fest im Vertrag hattest, gibt es keine Ausrede dafür, dass Arbeit von daheim nicht möglich ist.
Fernab von Corona musst du schauen, ob diese Vereinbarung widerrufen werden kann. Das muss im Vertrag stehen.
Ich würde anrufen und auf die offizielle Verordnung aufgrund der Pandemie verweisen. Das dies in jedem Fall zu gewähren ist. Bei Uneinsichtigkeit würde ich das Wort Bezirksregierung in den Mund nehmen. Die laufen aktuell durch alle Firmen und schauen sich die Umsetzung an. Das kann teuer werden.
Wie wäre jetzt in einem solchen Fall vorzugehen ?