Können sie Equal Pay umgehen?

2 Antworten

Equal Pay kann man umgehen.

Dazu musst du dir die Frage stellen, was Equal Pay überhaupt ist.

Also es geht darum, dass die Zeitarbeitnehmer nach einer gewissen Zeit den gleichen Lohn erhalten wie ein fest-angestellter Arbeitnehmer in der gleichen Position.

Der Kunde muss der Zeitarbeitsfirma diese Daten offenlegen. Da aber beide Parteien natürlich so viel Geld wie möglich sparen wollen, nehmen viele Firmen z.B. den Lohn eines Arbeitnehmers der gerade eine Ausbildung abgeschlossen hat und dann übernommen wurde zum Vergleichsert. Der hat natürlich einen sehr bescheidenen Lohn.

Wenn dieses dann als Referenzwert gilt, dann verdeint der Zeitarbeitnehmer immer mehr und man umgeht das Equal Pay



Familiengerd  17.06.2016, 12:43

nehmen viele Firmen z.B. den Lohn eines Arbeitnehmers der gerade eine Ausbildung abgeschlossen hat und dann übernommen wurde zum Vergleichswert.

Das ist - rechtlich gesehen - falsch!

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG § 9 "Unwirksamkeit" Nr 2 schreibt vor, dass auf den entliehenen Arbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen - und dazu zählt auch das Entgelt - anzuwenden sind wie für einen vergleichbaren Arbeitnehmer.

Für einen entliehenen Arbeitnehmer z.B. mit langer Berufserfahrung in einer bestimmten Tätigkeit darf also nicht ein gerade fertig ausgebildeter Arbeitnehmer zum Vergleich herangezogen werden!

Die Verpflichtung zur gleichen Bezahlung gilt aber nciht, wenn auf den Leiharbeitnehmer ein Tarifvertrag für die Leiharbeit (iGZ oder BAP/BZA) anzuwenden ist; in dem Fall gelten die Entlohnungsbestimmungen des Zeitarbeitstarifvertrags.

So habe ich mir das auch schon gedacht ..

Und was ist mit der Lohnuntergrenze die 9 Euro beträgt müssen sie sich daran halten oder umgehen sie die auch bei mir
Den ich kriege nur 8,5 Mindestlohn

Familiengerd  17.06.2016, 12:49

Wenn auf Dich einer der beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit anzuwenden ist, dann gelten die dort festgelegten Entgeltregelungen und nicht die Arbeitsbedingungen (einschließlich Entgelt) für vergleichbare Arbeitnehmer im Entleih-/Kundenbetrieb.

Das Beispiel von FrauJessica mit einem gerade ausgebildeten Arbeitnehmer mit geringer Berufserfahrung als Vergleichsarbeitnehmer für den Leiharbeiter ist selbstverständlich falsch, wenn der Leiharbeitnehmer z.B. über eine lange Berufserfahrung in der in Frage kommenden Tätigkeit hat - dann ist er eben nicht vergleichbar!