Bei Immobilienkauf mangels Kommunikation in Verzug geraten; fallen Zinsen an?

3 Antworten

Ich halte die Antwort von @TechnologKing69 für nicht zutreffend.

Es mag für "normale" Geschäfte gelten - aber bei einem Notarvertrag ist der Verzug schon im Vertrag geregelt und mit entsprechenden Zinsen hinterlegt. Natürlich musst Du die nicht bezahlen solange der Verkäufer sie nicht schriftlich von Dir verlangt. Aber ansonsten kann er einfach eine Zinsrechnung stellen und die Zahlung plus Zinsen verlangen.

Es wäre auch sehr schräg wenn sich der Zahlungspflichtige auf Dritte berufen könnte - wo bei die Frage von "Schuld" auch noch nicht geklärt ist. Die Banken würden auf entsprechende Klauseln in ihren Verträgen hinweisen usw.

Gut egal wie. Meine Empfehlung: Nimm Kontakt zum Verkäufer auf, Erkläre ihm die Verzögerung und nenne ihm einen realistischen Termin. Nichts ärgert die Leute so viel wie im Dunkeln zu tappen. Wenn er weiß es lag nicht an Dir und Du rotierst und er wird auf dem Laufenden gehalten dann ist alles halb so wild.


Hier noch ein Link https://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf/hausverkauf/hausverkauf-schritte-ablauf/hausverkauf-zahlungsabwicklung/hausverkauf-kaeufer-zahlt-nicht.html

Also es ist so: Was ihr hier habt, ist ein Verfalltagsgeschäft. Bei diesem Geschäft kommst du in Verzug, sobald die Frist abgelaufen ist und du nicht gezahlt hast, das ist ab morgen der Fall. Bei einem Verfalltagsgeschäft kann auch zu spät erfüllt werden, der Gläubiger muss auch eine zu späte Erfüllung noch akzeptieren, er muss dir eine angemessene Nachfrist setzen (vergleiche auch §281 BGB und §286 BGB).

Nun stellt sich noch die Frage des Schadenersatzes. Diesen musst du aber nach §280 BGB nicht zahlen, denn du hast den Verzug nicht zu vertreten, allenfalls kann sich aber dein Vertragspartner an deine Bank wenden, aber dort wird's kompliziert, das ist dann aber nicht mehr dein Problem.

Fazit: Du wirst keine Zinsen und keinen Schadenersatz zahlen müssen, der Vertrag wird noch zu Stande kommen.

Ich habe den Auszahlungsauftrag direkt bei Fälligkeit abgeschickt und alle anderen Dokumente entweder schon zuvor eingereicht, oder zusammen mit dem Auszahlungsauftrag. Mangels Kommunikation kommt es jedoch jetzt höchstwahrscheinlich zu einem Verzug.

Den Du - unabhängig davon, wo er entstanden ist, zu vertreten hast. Mit dem Notarvertrag hast Du Dich verpflichtet, die fristgemäße Zahlung des Kaufpreises zu veranlassen.

Wie hier imho als einziges richtig angemerkt wurde, solltest Du Dich zügig mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Sprechenden Menschen wird immer geholfen! Erkläre den status quo und weshalb es zu der Verzögerung gekommen ist. Ich bin sicher, er (der Verkäufer) freut sich überhaupt eine Information zu erhalten und wird Dir keinen Schaden zufügen wollen, da er Dich als fairen Vertragspartner erlebt. Im Übrigen ist ja absehbar, wann die Euronen auf dem Konto des Verkäufers eingehen.

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