Bei Hundebiss Schadensersatz fordern, obwohl Hund nicht versichert ist?

12 Antworten

Wie bereits schon geschrieben wurde, könnt ihr unabhängig davon ob der Halter eine Versicherung hat oder nicht Ansprüche gegen ihn stellen.

Ich möchte dir jedoch noch 3 Möglichkeiten nennen, vielleicht doch noch Geld von einer Versicherung zu bekommen.

Möglichkeit 1

Sollte der Halter des Tieres eine ganz normale private Haftpflichtversicherung (keine Tierhalter- Haftpflichtversicherung / Hundehaftpflicht)  haben,  dann sollte Versicherungsschutz über  die Vorsorge des Vertrages bestehen. Der Halter soll dies bitte mit seiner Versicherung klären.

Möglichkeit 2

Eure EIGENE Haftpflichtversicherung

Sofern ihr selbst eine private Haftpflichtversicherung habt und dieser den Punkt Forderungsausfalldeckung berücksichtigt, könnt ihr nachdem  ihr einen Titel gegen den Hundehalter erwirkt habt, die Forderung von EURER Versicherung bekommen.

Möglichkeit 3 (und Option)

Eure private Unfallversicherung (sofern vorhanden)

Eure Unfallversicherung würde zwar nicht für die Schadensersatzansprüche aufkommen, jedoch könntet ihr die sichtbaren Folgen des Unfalls soweit wie möglich entfernen lassen. (vielleicht Narben die sich gebildet haben). Wichtig ist dabei, dass der Vertrag den Punkt: kosmetische Operationen beinhaltet

Viele Glück

PS: Ihr solltet einen Anwalt einschalten         

beast  05.06.2015, 19:58

stimmt  nicht  der Fall  1 -  Hunde  sind  in  PHV  NICHT  eingeschlossen. 

Und  Fall 3 trifft  hier  auch  ebenfalls  nicht  zu 

MoechteAWissen  06.06.2015, 00:38
@beast

Ach bitte…!

Der Fragesteller schreibt : „

 Das Problem ist, dass der Besitzer den Hund noch nicht lange hat. Der Hund gehörte seinem erst vor 7 Wochen verstorbenen Sohn.

Wenn man davon ausgehen darf, dass der Besitzer eine private Haftpflichtversicherung hat und nicht in den letzten 7 Wochen eine Beitragsrechnung bekommen hat,

dann sollte die Vorsorgeversicherung oder richtigerweise, die Vorsorgeklausel Anwendung  finden. Diese Klausel schütz tden Versicherungsnehmer vor „neu hinzukommenden Risiken“   (qualitative Steigerung des versicherten Risikos)  wie z.B. einen Hund.  Natürlich muss der Versicherungsnehmer das Tier seiner Versicherung melden und  das Risiko einschließen.    * (Siehe : AHB)

  

Zur Unfallversicherung:

Ein Unfall liegt vor,


wenn jemand durch ein plötzlich von außen auf ihren Köper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.   * (Siehe AUB )
   

… sollte wohl erfüllt sein nach einem Hundebiss!

Heißt weiter…   
der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Leistung!

Der Hund gehörte seinem erst vor 7 Wochen verstorbenen Sohn.

Unter Umständen besteht noch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung auf den Sohn.

Ansonsten ist der neue Tierhalter dafür verantwortlich und muss dann die Krankheitskosten, wie auch das Schmerzensgeld selbst zahlen.

Außerdem muss dieser Hundebiss der Krankenkasse per Schadensmeldung mitgeteilt werden, denn die wird dann auch den Hundehalter in Regress nehmen.

Was schert ihr Euch alle darum, ob der Typ versichetr ist.

Der Schadensersatzanspruch ist doch völlig unabhängig davon, ob der Hund irgendwo versichert ist. Man schließt eine VErsciherung ab um von Schadensersatzansprüchen freigestellt zu sein, wenn man keine hat, muß man das halt selbst bezahlen.

Also, wo ist das Problem. Verlange deinen Schwerzensgeldanspruch, ob der Hundehalter das von seinem Sparbuch holen muß oder ob dei Tierhalterhaftpflicht des Sohne s noch einspringt kann Dir doch egal sein.

Hallo,

der Besitzer des Hundes wird auf jeden Fall mit Kostenforderungen konfroniert. Denn wenn die Krankenkasse die Diagnose des behandelnden Arztes bekommt - und dort steht sicher auch: Hundebiss - dann wird sie euch einen Fragebogen zuschicken mit der Bitte, den Hergang etc. zu schildern.

Denn auch die Krankenkasse zahlt für solche Unfälle nicht, bzw. holt sich das Geld beim Verursacher - dem Halter des Hundes - zurück.

Eure Ansprüche bzgl. Schadenersatz könnt ihr nur über einen Anwalt geltend machen - denn ich gehe nicht davon aus, dass der Halter und/oder seine Versicherung einfach mal so Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen werden.

Wobei der Arbeitsausfall durch die Krankschreibung ja ohnehin vom Arbeitgeber getragen wird - und der bekommt i.d.R. die Diagnose ja nicht mit. Ansonsten könnte er natürlich auch Forderungen an den Halter stellen.

Wenn der Halter die Versicherung, die sein Sohn wahrscheinlich für den Hund hatte, noch nicht gekündigt hat, dann wird diese für den entstandenen Schaden aufkommen. Ansonsten muss leider der Halter aus eigener Tasche dafür gradestehen - so ist es leider, wenn man diese wichtige Versicherung einsparen möchte.

Gutes Gelingen

Daniela

Der Halter ist für den Hund verantwortlich. Da hilft nur eine Anzeige wegen Körperverletzung durch den Hund, ihr kommt damit locker durch. Beweise sind durch den Arztbesuch vorhanden.  Ebenfalls das Ordnungsamt informieren.


Der Hund gehörte seinem erst vor 7 Wochen verstorbenen Sohn.

In der Situation, leider, spielt das keine Rolle. Der Vater hat wahrscheinlich das Erbe angenommen und sollte mal in den gesamten Unterlagen nach Hinweisen auf eine mögliche Vers. absuchen. Besteht keine, zahlt er aus eigener Tasche.

 

Apolon  07.06.2015, 11:10

Witz des Tages!

Da hilft nur eine Anzeige wegen Körperverletzung durch den Hund,

Wie ist dies denn möglich, dass ein Hund jemanden anzeigen kann ?

Margotier  07.06.2015, 11:30

Da hilft nur eine Anzeige wegen Körperverletzung

Was bringt eine Strafanzeige in eine zivilrechtlichen Angelegenheit?!