Gibt es Schmerzensgeld bei Hundebiss ins Bein?

12 Antworten

Da wirst du sicher Pech haben, weil du (auch mit guten Vorsatz) die Situation selbst herbeigerufen hast. Du warst einfach unvorsichtig. Woher sollte der arme Hund wissen das du ihm helfen wolltest? Verletzte Tiere reagieren so, da ihr Instinkt sagt: "Ich bin verletzt ich bin nun in der Nahrungskette ganz nach unten gerutscht" Also stellen sie alles auf abwehr. Frag mal ein Tierarzt :)

Theoretisch kannst du das glaube ich. Ich würde es nicht machen da ich denke dass es auch eine stresssituatin für den Hund war. Und jetzt brauchen keine anderen in die Kommentare schreiben dass ich eine komische Meinung oder anderes habe, da es einfach meine Meinung ist.

Macht keiner, sind hier alle der selben meinung. Er hats gut gemeint, und warscheinlich nicht gewusst dass man an fremde angefahrene tiere nicht herantritt. Kann man ihm jetzt keinen vorwurf für hilfsbereitschaft machen. Ich würd soetwas auch auf menschlicher ebene regeln und nicht mit einer klage kommen. Vor allem wenn es keine schweren verletzungen sind und keine folgeschäden am bein, sondegn "nur" ein biss. 

Ich hatte mal einen riesen wolfsmischling ^_^ der konnte ein ganzes brathähnchen in zwei bissen essen xD schwupps war es weg. Wenn der zugebissen hätte, dann wär der schaden größer, die leute haben ihn immer gemieden ^_^ hat er aber nie gemacht auch nicht beim spielen. War mein kleiner (großer) schnuckiwuzi. Mit 17 jahren recht alt gestorben :)

@Kathyli88

Das ist gut wenn man einen Hund hat der anderen Angst macht aber ganz lieb ist ☺️ 

LG :)

Hallo,

wenn jemand z.B. bei einer Beißerei eingreift, um die Hunde zu trennen, dann handelt dieser jemand groß fahrlässig und auf eigene Gefahr. So urteilte z.B. das Landgericht Bamberg und deshalb gab es auch kein Schmerzensgeld.

Ich denke, auch in deinem Fall wird die Rechtslage ähnlich sein, denn dass ein angefahrener Hund unberechenbar sein kann, dürfte jedem klar sein. (Dass man trotzdem versucht, dem Tier zu helfen ist lobenswert, ändert aber die Rechtslage nicht).

Ansonsten gilt folgendes zu beachten:

- einen Biss sofort bei der Polizei anzeigen

- sofort einen Arzt aufsuchen und die Verletzung erstens behandeln und zweitens dokumentieren zu lassen.

Machst du beides nicht, verwirkst du jeden möglichen Anspruch.

Dafür muß sich aber jemand mit Hunden auskennen.

Erst dann kann eine grobe Fahrlässigkeit entstehen, z.B. wenn ein Hundehalter in eine Beißerei eingreifen will.

Hast Du das Aktenzeichen?

@Menuett

Ja, natürlich, sorry, es wahr "undeutlich" geschrieben. Es ging natürlich um einen der Hundebesitzer. Landgericht Bamberg Az.: 3 S 197/01

Ansonsten ist es aber sicher auch nichts Neues für die Nicht-Hunde-Besitzer, dass man niemals einfach so einen fremden Hund anfasst - das lernen heute schon die kleinsten Kinder. Einfach, weil das gefährlich sein kann.

Ja, bei einem Tier gilt immer die Gefährdungshaftung, diese ist nicht abhängig vom Verschulden.

Und es wird Dir auch nicht ein Strick daraus gedreht, dass du dem Hund helfen wolltest.

Aber - bei blauen Flecken wird das nicht viel werden.  Da lohnt sich der Aufwand nicht wirklich.

hast du sonst keine sorgen ??

schäm  dich !

  wofür willst du schmerzensgeld -?- für blaue flecken ??

es war doch kein biss  ,das würde bluten .

im übrigen bist du selber schuld, wenn du  dich  so  ohne vorsicht an einen --noch  verunfallten-- hund  heranbegibst.

vergiß es !!