Wenn mein Hund Überfahren wird und schaden am Auto auftritt?

12 Antworten

Deine Eltern sind als Hundehalter wirklich lt. Gesetz zur Zahlung des Schadens verpflichtet. Das ist der entsprechende Paragraph:

Die Haftung des Tierhalters

Jeder Hundehalter ist verantwortlich für mögliche Schäden, die sein Tier verursacht. Hierunter fallen sowohl Personenschäden als auch Sachschäden. Die Tierhalterhaftung ist vom Gesetzgeber in § 833 BGB geregelt:

§ 833 BGB

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

So bedauerlich das im konkreten Fall für den Hundehalter ist:

Ob der Hund nun jemanden beißt, In Nachbars Garten Löcher gräbt oder vor ein Auto läuft, so einen Schaden verursacht und dabei selber zu Tode kommt - Für die Schäden muss der Halter haften ...

(Stell Dir mal vor, der Fahrer wäre ausgewichen, in den Graben gefahren und wäre dabei selber schwer verletzt worden oder gar zu Tode gekommen - würdest Du dann auch an Eurer Haftung zweifeln?)

ja, das ist so.

tut mir leide wegen dem hund .. aber als hundehalter muss der halter auf sein tier achten und den hund entweder anleinen oder unter kontrolle haben....

vor sehr langer zeit ist uns mal ein hund ins auto gerannt... wir fuhren auf der autobahn und in der hoehe eines hundeuebungsplatzes der polizie life uns ein schaeferhund ins auto.. der hund war leider tot (genick) und das auot hatte eiene schaden von ueber 3000euro!

das wurde durch die tierhhaftpficht abgedeckt.

Das Anspruchsdenken mancher Menschen ist schon interessant. Zuallererst übernimmt man mit einem Haustier Rechte und Pflichten. Unter anderem die Verpflichtung laut BGB für Schäden aufzukommen, die das Tier durch seine Anwesenheit und sein Rumgelebe so anrichtet. Und wenn der Hund allein auf einer Straße rumrennt und vom Auto erwischt wird und dabei noch andere schädigt, dann haben die ein gesetzliches Anrecht nach BGB, Ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Wir haben Familie auf dem Dorf. So wie Du denken die da nicht ! Denen ist das völlig klar !

Ich könnte es auch anders sagen: der Hund ist tot, weil ihr nicht auf ihn aufgepaßt und Eure Verpflichtung als Halter wahrgenommen habt. Ich lass doch meine kleine Tochter auch nicht allein draußen rumrennen und schimpfe dann rum, wenn ihr was passiert ?

Ja, deine Eltern müssen für den Schaden aufkommen.