Wie wird ein Mitverschulden bei Hundebiss geregelt?

7 Antworten

Ja, klar.

Soll er dabei zugucken wie sein kleiner Hund kaputt gebissen wird?!

In der Nachbarschaft meiner Mutter ist genau das passiert. Ein ziemlich bekloppter Jack Russel, hat einen alten Chimischling angegriffen, der Besitzer des alten Hundes ist dazwischen gegangen und hat den Jack Russel am Halsband weggezerrt.

Dabei ist er ordentlich gebissen worden, die Besitzerin des Jack Russels musste dafür haften.

Der beissende Hund ist dran. Bei Hunden herrscht die sog. gefährdenshaftung.

Ich gehe jetzt davon aus, dass der beißende Hund nicht der auf dem Arm war.

nicht der Hund sondern der Besitzer ist dran. das kann mit einer schönen Anzeige wegen Körperverletzung enden

***inwiefern hat der Besitzer dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld? ***

Ja sicher hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. Auch wenn er seinen kleinen Hund auf den Arm nimmt, und wird 4 gebissen, hat er ernst zunehmenden Schaden davon getragen, Arbeitsunfähigkeit, Einschränkungen in der Bewegung da denke würde es schon einiges geben.

In der Regel übernimmt die ärztliche Behandlung die Hundehaftpflicht Versicherung des Hundes der gebissen hat. Scherzensgeld muss man separat einklagen.

Beide haben schuld, aber der der seinen Hund auf den Arm genommen hat, hat vermutlich den größeren Schäden getragen.

Vielleicht hat er dadurch seinem Hund das Leben gerettet. Ich habe zwar ein 23 kg Hunde, wäre es aber Ernst würde ich auch dazwischen gehen, bevor meiner lebensbedrohlich verletzt wird und ich habe keine Scheu gebissen zu werden.

Ich versuche zwar auch fremde Hunde abzuwehren, aber wenn mir der Platz zum Handeln fehlt nehme ich meinen Hund auch hoch, obwohl es dem anderen Hund möglich wäre, mir den Kleinen vom Arm zu pflücken.

Das ist doch schon ein Schutzreflex.

Ich würde es bei einem kleinen genauso machen, auch aus Reflex halber. Obwohl viele davon abtraten. Lieber so als das mein kleiner Hund Hackfleisch ist oder lebensbedrohlich verletzt wird.

@Einafets2808

Jeder der davon abrät soll mal 1/2 Jahr mit einem kleinen Hund in einem Hundeauslaufgebiet Gassi gehen.

Die würden nicht mehr abraten. :-))))

Aus Erfahrung bei uns in der Nachbarschaft.Die Versicherung kann die Leistung kürzen, weil man niemals in einen Hundekonflikt eingreifen darf indem man den Hund auf den Arm nimmt.

Wer so eingreift hat seine Verletzung selbst verschuldet.

der besitzer des beissenden hundes muss zahlen - bzw dessen haftpflichtversicherung..

 es liegt kein mitverschulden des anderen hunehalters vor!