Bei freistehender Wohnung Treppenhaus Reinigung

7 Antworten

Hi Sandy,

der Vermieter ist dafür zuständig. Allerdings kann er auch eine Reinigungskraft oder -firma damit beauftragen. Gleichzeitig ist er zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet.

Wenn er also eine Reinigungsfirma beauftragt, kann er das nur, wenn keine wirtschaftlichere und einvernehmliche Regelung im Haus durchsetzbar ist. Halten die Mieter das Haus also nicht sauber und einigen sich, liefern sie selber die Vorlage für unnötig erhöhte Nebenkosten.

Also einigt euch. Warum wird da kein Putzplan gemacht, der nur die vorhandenen Parteien berücksichtigt? Oder alle X Wochen hat ein anderer Bewohner zusätzlich zu seiner Etage das EG zu putzen?

Der Vermieter ist dafür zuständig. Oder er kann an Dich delegieren; dann muß er Dir das vergüten. Bei mir war es mal so ähnlich. Keine Einigung möglich. Habe dann kurzerhand auch nicht mehr geputzt, bis die Stimmen im Haus laut wurden, wie es denn jetzt aussehen würde. Meine Vermieterin kam daraufhin zu mir und hat mir E 10,- / Std., für den Leerstand geboten. Muß jedoch erwähnen, das meine Vermieterin mit im Haus wohnte, sehr alt war und ständig Besuch von ihren Freundinnen zum Kaffeekränzchen bekam. Ist dann natürlich unangenehm, wenn es so dreckig ist, das alles von unten nach oben getragen wird.

Bei Leerstand muss der Vermieter für die Reinigung sorgen.Die Kosten muss er tragen. Es ist nicht deine Pflicht, das zu machen. Kosten für Leerstand (alle Betriebskosten) gehen immer zu Lasten des Vermieters (Geschäftsrisiko). Das ist unbedingt bei den Betriebskostenabrechnungen zu prüfen.

Alles was mit leer stehenden Wohnungen zu tun hat ist Sache des Vermieters. Auch die Reinigung des Treppenhauses.

Entweder muß er es selbst machen oder jemanden, auf seine Kosten natürlich, damit beauftragen. Dieser Jemand könntest z. B. Du sein.

Laß Dich bei der HV nicht abwimmeln!

Selbstverständlich ist der Vermieter verpflichtet, die Leistungen bei Leerstand zu erbringen, die sonst durch eine Mietpartei erbracht wird! Wie er die Leistung erbringt, ist egal. Er kann ein Unternehmen beauftragen, es selbst machen, was auch immer. Er darf die Kosten aber dann nicht umlegen!

Das hab ich mir fast gedacht und dem Verwalter auch mehrfach gesagt, nur passieren tut nix ausser das ich mich Zeitweilig weigere den Flur zu Putzen weil ich es einfach nicht einsehe.Es geht mir nicht um die 15 Minuten Lappen schwingen sondern ums Prinzip. Das einzige was von Ihm dazu kam war die Androhung der Abmahnung und das obwohl ich im 21 Jahr hier Wohne....

Selbstverständlich ist der Vermieter verpflichtet, die Leistungen bei Leerstand zu erbringen, die sonst durch eine Mietpartei erbracht wird!

Ich bin zwar Deiner Meinung, aber es wäre schön, wenn man das z.B. mit einem Gerichtsurteil oder etwas anderem belegen könnte.

@johnnymcmuff

Ein Urteil explizit dazu habe ich nicht finden können, wohl aber folgendes:

"Die Wohnung muss in dem Zustand sein, wie sie es bei Abschluss des Mietvertrages gewesen ist. Dies betrifft natürlich auch Nebenanlagen wie Briefkasten, Treppenhaus etc. Der Vermieter ist also für die Instandhaltung der Räume und Anlagen verantwortlich, die Bestandteil des Mietvertrages sind."

Quelle: http://www.helpster.de/vermieterpflichten-so-bekommen-sie-als-mieter-ihr-recht_73219#zur-anleitung

Weiterhin ist es ja unstrittig, daß Kosten, die durch Leerstand entstehen, eindeutig vom Vermieter getragen werden müssen. Im übertragenen Fall gilt das selbstverständlich auch für die Pflichten.

Angenommen, der Vermieter wälzt die Schnee- und Eisbeseitigung auf die Mieter ab, wird er sich fürchterlich freuen, wenn durch Leerstand bedingte, unterlassene Räumung ein Passant auf dem Gehweg fällt. Teure Angelegenheit und keine Chance, diese Kosten auf die anderen Mieter abzuwälzen. Gleiches gilt für einen Sturz im Treppenhaus, wenn die Treppe staubig und dadurch rutschig ist.