Mietrecht: Treppe putzen nach Auszug?
Hallo,
meine Oma ist vor 4 Wochen aus Ihrer Wohnung ausgezogen. Um Ihrer Pflicht der Treppenhausreinigung nachzukommen haben meine Mutter und ich die Treppe also geputzt, solange die Wohnung in Benutzung war, bzw. auch wenn Jemand zum Möbelschleppen etc. da war (das macht ja auch Dreck)!!! Nun erwartet die Nachbarin aber, das wir weiterhin die Reinigung regelmäßig übernehmen, obwohl wir eigentlich nur noch da sind um den potentiellen Nachmietern die Wohnung zu zeigen, auf Wunsch des Vermieters, denn der Übergabezeitpunkt ist der 31.10.10!!! Ist das jetzt tatsächlich noch unsere Aufgabe???
Danke für eure Antworten, und ein link zu nem entsprechenden Urteil wär auch nciht übel.
18 Antworten
So lange der Mietvertrag noch läuft ist auch die Pflicht des Treppenhausputzens nicht erloschen. Wenn jemand im Urlaub ist, muss er sich auch vorab um die Reinigung kümmern. So etwas muss immer sicher gestellt sein.
Die Hausflurreinigung, so vertraglich mit durch den Mieter zu erledigen, ist Pflicht bis zum Ende der Mietdauer - hier also praktisch bis zum Ablauf auch der Kündigungsfrist. Denn wem sollte der Vermieter diese zusätzlichen Kosten, die für eine gesonderte Hausreinungung anfallen würden, mit in Rechnung stellen? Sie gehören dem Mieter, der die betreffende Wohnung bis zum Zeitpunkt des ordentlichen Ablaufs der Mietdauer bewohnt bzw. hier noch in Vertragspflicht steht (bis Ablauf der Kündigungsfrist). Anders aber, wenn der Mieter durch ein Übergabeprotokoll des Vermieters im Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung (symbolisch sämtlicher Wohnungsschlüssel) von irgendwelchen Nachbesserungsaufgaben freigestellt wurde. Dann ist das Mietverhältnis unbedingt beendet und der Vermieter hat nichteinmal die Chance, von der noch an den ziehenden Mieter zurückzuzahlenden Mietkaution zurück zu behalten.
Solange die Wohnung nicht übergeben wurde (d. h. solange das Mietverhältnis noch besteht), muss für die Treppenhausreinigung gesorgt werden. In Ihrem Fall müssen Sie tatsächlich bis zum 31.10. für die Reingigung Sorge tragen.
Es gelten keine Ausnahmeregelungen wie Urlaubszeit, im Krankenhaus liegen, neue Wohnung einige hundert Kilometer entfernt oder ... oder ... oder ... Schließlich müssen Sie ja während Ihrer Abwesenheit weiterhin Miete zahlen ... oder verreisen Sie und stellen während dieser Zeit Ihre Mietzahlungen ein, weil Sie Ihre Wohnung während dieser Zeit nicht nutzen?
Wenn Ihre Oma, Ihre Mutter oder Sie die Aufgabe nicht übernehmen können oder wollen, müssen Sie für Ersatz sorgen. Der Vorschlag mit der Nachbarin (die die Reinigung gegen eine entsprechende Entlohnung übernehmen könnte) wäre durchaus durchführbar. Vielleicht hilft auch eine "kleine Bestechung" wie ein hübscher Blumenstrauß, eine gute Flasche Wein oder eine andere nette Aufmerksamkeit für die Nachbarin?
Sie können aber unter Umständen Glück haben und die Wohnung kann zu einem früheren Zeitpunkt neu vermietet werden.
Ich würde sagen, nein. Was ist, wenn man 500km weiter weg, sein neues zu hause hat? ich glaube kaum, das man da nochmal schnell zurück fährt um die treppe zu putzen..
Ist das jetzt tatsächlich noch unsere Aufgabe?
Ja, da der Mietvertrag noch läuft.
link zu nem entsprechenden Urteil wär auch nciht übel.
Um einen Vertrag einzuhalten, muss man nicht erst dazu verurteilt werden. Das weiß man auch so. Schau in den Mietvertrag oder die Hausordnung, die ebenfalls Teil des Vertrages ist.