Bei einer GbR: Muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nochmal ausfüllen?
Halli hallo!
Meine Freundin und ich arbeiten in der gleichen Branche. Jetzt zum ersten Mal, verkaufen wir Online Workshops zusammen auf einer Webseite. Dafür haben wir eine GbR gegründet.
Nur jetzt bin ich verwirrt. Muss ich jetzt wieder den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung - Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit ausfüllen?
Macht ja an sich keinen Sinn, weil wir ja genau diese Tätigkeit schon mal ausgefüllt haben, aber der Unterschied liegt nur daran, dass wir jetzt eine GbR haben und zusammenarbeiten. Wozu brauche ich da wieder eine extra Steuernummer?
p.S. komischer weiße steht überall, wenn man sich als Gewerbe anmeldet, dass man beim Finanzamt nichts schicken soll, weil das Gewerbeamt sich beim Finanzamt meldet. Nur steht auf der Email mit der Bestätigung des Gewerbeamtes: Nutzen Sie für die steuerliche Anmeldung einer Neugründung das Elster Portal.
Vielen Dank für die Hilfe
2 Antworten
Ich bin auch verwirrt:
Muss ich jetzt wieder den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung - Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit ausfüllen?
Was meinst du denn damit? Hast du bereits einen Fragebogen ausgefüllt?
Etwa, weil du schon ein Unternehmen geführt hast?
Dann muss das in deinen Sachverhalt, ganz am Anfang. Wie soll dir einer raten können, wenn er die Fakten nicht kennt?
komischer weiße steht überall, wenn man sich als Gewerbe anmeldet, dass man beim Finanzamt nichts schicken soll, weil das Gewerbeamt sich beim Finanzamt meldet.
Das ist old fashion und im Prinzip richtig.
Nur steht auf der Email mit der Bestätigung des Gewerbeamtes: Nutzen Sie für die steuerliche Anmeldung einer Neugründung das Elster Portal.
Dies ist seit einiger Zeit möglich, meines Wissens aber nicht zwingend, was ist daran verwirrend?
Wenn du eine GbR mitführst, solltest du ein anderes Unternehmen haben wie vorher. Deine Mitunternehmerin löst sich ja nicht spurlos auf. In jedem Fall ist die GbR ein neues Steuersubjekt.
Macht ihr beide denn auch einzeln weiter? Wenn ja, müsst Ihr jeweils eine neue Gewerbeanzeige für die GbR abgeben. Wenn Ihr nur noch zusammen arbeitet, dann müsst Ihr beide eine Ummeldung machen (Wechsel der Rechtsform). Dabei muss sich auch bei mindestens einem die Betriebsanschrift ändern, denn die GbR muss ja einen Betriebssitz haben.
Wenn du alleine und in der GbR arbeitest, dann bekommst du auch zwei Steuernummern und musst zwei Steuererklärungen abgeben....
Genau, wir arbeiten einzeln weiter und arbeiten parallel zusammen.
Ok danke! Also melde ich mich auch extra für die GbR an (finds nur doof, weil es exakt das gleiche ist was ich schon einzeln mache).
Danke!
Es sind aber zwei (bzw. 3) verschiedene Unternehmen.
Danke für die Antwort. Zur ersten Frage: Ich führe ein Einzelunternehmen im genau exakt gleichen Bereich. Deshalb bin ich verwirrt, dass ich dann ein Fragebogen ausfüllen muss und eigentlich alles gleich habe wie von meinem Einzelunternehmen.