Ein Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung für zwei verschiedene Tätigkeiten?
Hallo!
Folgendes Vorhaben: Auf der einen Seite möchte ich ein Kleingewerbe als Fotograf anmelden und auf der Anderen eine freiberufliche Tätigkeit als freier Autor. Für beides ist ja das Ausfüllen des Fragebogens zur Steuerlichen Erfassung notwendig.
Meine Frage: muss ich den Fragebogen jetzt doppelt einreichen? Fals nicht, wie kann ich dem Finanzamt Klarmachen, dass ich zwei verschiedene Tätigkeiten ausübe? Es gibt ja auf dem Fragebogen nur ein Feld zur Art der Tätigkeit (genaue Bezeichnung des Gewerbezweiges). Hier würde ich dann meine gewerbliche Tätigkeit beschreiben (Fotograf). Aber wie soll ich dann meine gewerbliche Tätigkeit anzeigen?
Das verwirrt mich gerade noch etwas. Vielen Dank für eure Antworten.
2 Antworten
Ja, für jede Tätigkeit ist ein Fragebogen auszufüllen.
Bitte beachten Sie, dass die Kleinunternehmerregelung nur Unternehmer bezogen und nicht Unternehmens bezogen in Anspruch genommen werden kann.
Zur Prüfung ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können müssen Sie die Umsätze aus beiden Tätigkeiten kumuliert betrachten.
Ich rate Ihnen dringend sich steuerliche Beratung einzuholen.
Vielen Dank für die Antwort! Verhält sich das mit dem Einkommenssteuerfreibetrag genauso, wie mit der Kleinunternehmerregelung?
Ja auch der Einkommensteuerfreibetrag ist an Ihre Person gebunden.
Besteuert wird Ihr Einkommen aus allen Einkünften.
Da muss ich Steuerscherge Recht geben: wenn die Tätigkeiten gleichzeitig begonnen werden dann genügt ein Fragebogen.
Wenn beide Tätigkeiten gleichzeitig begonnen werden, genügt ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Zeile bei "Tätigkeit" ist lang genug für beides: Fotograf und Autor! (ich weiß das, ich hab die Dinger jahrelang bearbeitet). Man muss halt die Umsätze zusammenzählen (die Höhe des geschätzten Gesamtumsatzes ist immer anzugeben. Einmal wg. evtl. Kleinunternehmer-Regelung. Und zum Anderen wegen der Einstufung in die richtige Betriebsgrößenklasse). Und an die unterschiedlichen Steuersätze bzw. Befreiungsvorschriften denken!