Muss man auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung warten?
Hallo!
Ich habe vor 2 Monaten ein Gewerbe angemeldet. Aber das Gewerbeamt hat mir immer noch keine Rechnung geschickt. Zwar rufe ich sie mehrmals in der Woche an, aber habe niemanden erreicht.
Als nächster Schritt sollte man eigentlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fürs Finanzamt ausfüllen. Muss man immer auf die Rechnung des Gewerbeamtes warten und dann den Fragebogen erhalten?
Hat jemand schon Erfahrung damit?
Danke und Gruß,
Manyu
2 Antworten
Nein, das eine hat mit dem andern im Grunde nichts zu tun.
Das gewerbe bei der Stadt anzumelden ist eine Pflicht nach § 14 GewO.
Und die Anmeldung beim Finanzamt ist nach § 138 AO Pflicht. Die Pflicht wird aber durch die Anmeldung bei der Gemeinde erfüllt. Trotzdem braucht das Finanzamt den Fragebogen
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du elektronisch auf Mein Elster ausfüllen oder dir im Internet zb beim Formular Center des BMF ausdrucken und auf Papier zum Finanzamt schicken.
Eigentlich hätte die Gemeinde dies zwar dem Finanzamt mitteilen sollen, aber wenn da was schief gelaufen ist solltest du es selbst machen.
Du bist der Erste, von dem ich höre, dass er auf den Gebührenbescheid des Gewerbeamtes wartet...
Du bist deiner Pflicht nach § 14 GewO nachgekommen. Du kannst anfangen.
Und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du dir auch aus dem Netz runterladen.