Muss man auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung warten?

2 Antworten

Nein, das eine hat mit dem andern im Grunde nichts zu tun.

Das gewerbe bei der Stadt anzumelden ist eine Pflicht nach § 14 GewO.

Und die Anmeldung beim Finanzamt ist nach § 138 AO Pflicht. Die Pflicht wird aber durch die Anmeldung bei der Gemeinde erfüllt. Trotzdem braucht das Finanzamt den Fragebogen

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du elektronisch auf Mein Elster ausfüllen oder dir im Internet zb beim Formular Center des BMF ausdrucken und auf Papier zum Finanzamt schicken.

Eigentlich hätte die Gemeinde dies zwar dem Finanzamt mitteilen sollen, aber wenn da was schief gelaufen ist solltest du es selbst machen.

Du bist der Erste, von dem ich höre, dass er auf den Gebührenbescheid des Gewerbeamtes wartet...

Du bist deiner Pflicht nach § 14 GewO nachgekommen. Du kannst anfangen.

Und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du dir auch aus dem Netz runterladen.