Bei einem fsj am Ostermontag arbeiten (u18)?

4 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf

JA (Jugendarbeitschutzgesetz § 18Feiertagsruhe

(1) Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt

werden.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen in den Fällen des § 17 Abs. 2,

ausgenommen am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai.

(3) Für die Beschäftigung an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einem Werktag fällt, ist der Jugendliche an

einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben oder der folgenden Woche freizustellen. In Betrieben mit

einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen

an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.

Üblicherweise kannst Du im FSJ an Feiertagen genauso eingesetzt werden wie an Sonntagen unter Berücksichtgung der geltenden Regeln für max. Wochenarbeitszeit, etc.

Es gelten jedoch eigene Regeln für die Beschäftigung Jugendlicher im Allgemeinen, die bereits in einer anderen Antwort zitiert wurden.

in der regel haben diese einen betriebsrat? denn kannst sowas fragen? denn oft gibt es auch noch betriebsvereinbarungen?

Ostersonntag/1.Mai/Pfingsten/2. Weihnachtstag ja, 

Heiligabend/Silvester bis 14Uhr 

1.Weihnachtstag/Neujahr/Ostermontag nein