bei der Anmeldung von Kleingewerbe wurde Ust.Nr ausversehen mit angefordert. brauche diese nicht. kann man das entfernen.sodass ich keine Ust.erklä.machen muss?
3 Antworten
die USt-ID-Nr. hat mit der Umsatzsteuererklärung gar nix zu tun.
und auch ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist VERPFLICHTET, eine USt-Erklärung abzugeben. Die Eintragungen beschränken sich halt auf das Finanzamt, die Steuer-Nr, die Daten des Unternehmens und zwei Zahlen für den Umsatz. Alles Eintragungen auf der Seite 1
auch bei einem Kleinunternehmer wird beim Finanzamt das Kennzeichen für U(msatzsteuer) gesetzt .....
ja, nennt sich "CU" (Überwachung: Regelbesteuerung)
dagegen steht das Signal "U" (Regelbesteuerung), wenn er kein Kleinunternehmer ist
Muss ja sein, da er ein Unternehmen hat, nur aus Vereinfachungsgründen auf USt verzichtet wird. Umsatzsteuerlich muss das Unternehmen zumindest überwacht werden. Du hast ja auch selbst geschrieben er muss die USt-Erkl. abgeben
Wenn du meinst, dass du keine USt-Voranmeldungen abgeben und somit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest (da du ja sonst monatlich deine Voranmeldungen abgeben musst), schreib dem Finanzamt (z.B. per E-Mail) und erkläre denen, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Bitte noch um eine Bestätigung in deinem Schreiben.
Als Kleinunternehmer muss ich auch immer zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auch wenn ich gar keine Umsatzsteuer berechne auf meinen Rechnungen. Füll einfach überall 0€ ein oder lass einfach alles leer, bis auf deine persönlichen Daten wie Anschrift etc. Lg
Stimmt nicht, in Abschnitt B muss er seinem Umsatz angeben
Er hat USt-Nr. geschrieben nicht USt-ID-Nr. das ist ein Unterschied.