Behindertenausweis mit B - ist es zwingend im Schwimmbad einen Begleiter zu haben?

4 Antworten

die begleitperson ist sowiso frei -der behinderte zahlt normalerweise nur den halben preis .

dann hab ich hier gefunden :

Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson in oeffentlichen Verkehrsmitteln. Durch die veraltete Terminologie im Gesetz und auf dem Ausweis kann jedoch der - falsche - Eindruck entstehen, dass die Berechtigten verpflichtet sind, immer eine Begleitperson bei sich zu haben. Dies hat in letzter Zeit vermehrt zu Benachteiligungen und Diskriminierungen behinderter Menschen gefuehrt. Ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg im Fall einer Heimbewohnerin, die einen Unfall verursachte und das Merkzeichen B im Ausweis hatte, leitete aus dem Merkzeichen eine verschaerfte Aufsichtspflicht ab. Einige Einrichtungen erwogen daraufhin, Personen mit einem Merkzeichen B, zu denen u. a. Rollstuhlfahrer, blinde und gehoerlose Menschen zaehlen, nicht mehr allein auf die Strasse zu lassen.

http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic11293.html

.-lg.

Nein, muss er nicht. Wie schon opperator gepostet hat, ist der Behinderte "berechtigt", nicht jedoch verpflichtet. Wenn er das allein kann, umso besser.

Braucht kein Begleiter dabei zu sein. Eine Ermässigung liegt im Ermessen des Betreibers. Meist zahlt der/die behinderte Person die Hälfte, der Begleiter nichts. In öffentlichen Verkehrsmitteln zahlen beide nicht, jedoch nur innerhalb des Verkehrsverbundes. (mit Marke). Geht es darüber hinaus und per Bahn-ICE wird es schwierig.

jain ist die antwort :-)

ich habe b habe aber nicht immer einen betreuer dabei . im persönlichen umfeld komme ich auch ohne betreuer aus . kleinigkeiten einkaufen geht alleine . im markt wird mir jemand zur seite gestellt die mir das gewünschte aus regal in tüte , später hinten ins netz legt , für mich mit meiner börse bezahlt . solange keine grenzen für meinen rolli vorhanden bin ich alleine mobil es findet sich auch immer jemand der den knopf im aufzug drückt oder türen öffnet das ich hindurch kann . ich bin nicht verpflichtet meinen betreuer immer dabei zu haben . allerdings liegt es so ich weiss im ermessen des eigners ob jemand mit b , oder ersichtlichem hilfebedarf ohne betreuer eingelassen wird oder nicht .

oft hört man dann dinge wie es dient nur dem schutz des behinderten .. nicht jeder rollifahrer mit b im ausweis benötigt in barrierefreiem umfeld hilfe , diese fühlen sich dann evtl diskriminiert . ich habe immer einen mit , längere rollizeiten gehen eben nur mit b :-)