Behinderten Werkstatt streicht Wegen Corona 8 Tage Urlaub?
Ich wurden wegen den Corona Virus frei gestellt, heute erfuhr ich das mir 8 Tage Urlaub abgezogen werden. Ist das Rechtlich erlaubt ? Das ist der 2. Arbeitsmarkt !
3 Antworten
Kommt auf den Einzelfall an,ist aber in der Regel so nicht erlaubt.
Auf alle Fälle erstmal Widerspruch einlegen und nötigenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Kommt drauf an, warum du freigestellt wurdest. Urlaub ist immer noch besser als Kurzarbeit.
Ich weiß von einer Person und der Maßnahme, dass zwangsweise Urlaub genommen werden musste. Ist in Coronazeiten leider so.
Mein Urlaub ist schon verplant !!
Es ist weder in der Werkstatt noch bei meiner Person der 1. Arbeitsmarkt!
Es ist weder in der Werkstatt noch bei meiner Person der 1. Arbeitsmarkt!
Das spielt keine Rolle.
Auch für behinderte Menschen, die als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes BUrlG.
Damit ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt - auch nicht in der gegenwärtigen Krise -, über den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers für das aktuelle Kalenderjahr zu verfügen.
Das ist dem Arbeitgeber schlicht und einfach nicht erlaubt - jedenfalls nicht, was den aktuellen Urlaubsanspruch betrifft.
Nein! Denn auch "Coronazeiten" setzen das Arbeitsrecht nicht außer Kraft.