Arbeitsfreie Tage als Urlaub abgezogen?
Das bei einer 5 Tage Woche 5 Tage Urlaub abgezogen werden ist mir klar.
Meine Frage ist:
Wenn sie nur Mo+Di beziehungsweise nur Do+Fr Urlaub nehmen will, und Sie für Mittwoch nicht zum Arbeiten eingeteilt wird, will man ihr am Mittwoch auch einen Tag Urlaub abziehen.
Hoffentlich habe ich die Frage jetzt verständlicher gestellt.
Wo finde ich eine schriftliche Rechtsgrundlage für diese Situation.
Danke im voraus für eine Antwort
Gruß Christian M.
6 Antworten
So klar ist das nicht. Wird der Urlaub in Werktagen oder Arbeitstagen gerechnet? Bei Werktage hast Du für eine Woche Urlaub 6 Urlaubstage (4 X 6=24), bei Arbeitstagen hast Du für eine Woche Urlaub 5 Urlaubstage (4 X 5= 20).
Warum wird sie am Mittwoch nicht eingeteilt?
Das ist die Regelarbeitszeit?
Nein, wenn dein Freitag auf Mittwoch fällt dann hast du Frei. Wenn du dann urlaub Ansetzt sind dass 2 Urlaubstage und 3 Freitage :)
Hallo,
was steht im Arbeitsvertrag dazu.
Ist im Arbeitsvertrag die Berechnung des Urlaubes auf 5-Tage-Woche geregelt, dann wird für eine Woche Urlaub 5 Tage abgezogen.
Die Anzahl der Urlaubstage wird ebenfalls auf dieser Basis bestimmt. Hat man eine 5-Tage-Woche als Basis liegt der Mindesturlaub bei 20 Tagen im Jahr. Ist die 4-Tage-Woche die Basis, dann liegt der Mindesturlaub bei 16 Tagen im Jahr.
Ist also die Basis, wie offensichtlich hier, die 5-Tage-Woche, dann wird der Urlaub auch auf dieser Grundlage berechnet.
Die Rechtsgrundlage ist der Arbeitsvertrag. Schau dort rein.
LG, Chris
Urlaub kann nur für Tage berechnet werden, die man ohne Urlaub hätte arbeiten müssen.
Mir ist nicht bekannt, dass das explizit irgendwo im Bundesurlaubsgesetz steht, da es keine andere Alternative gibt.
Ich würde dem AG mal eine Gegenfrage stellen: Wo steht, dass er für einen freien Tag einen Urlaubstag abziehen darf?
Ich brauch doch für einen Tag, an dem ich nicht arbeite einen Urlaubstag beantragen. Ich habe dort ja sowieso frei. Sonst hätte ich ja durch den zu viel berechneten Urlaubstag Überstunden.
Beispiel:
Der AN hat am Mittwoch frei, arbeitet entsprechend Mo - Di und Do - Sa je acht Stunden und hat somit seine 40 Wochenstunden erreicht.
Will der AN nun am Do und Fr Urlaub hat er Mo - Di 16 Arbeitsstunden, Do - Fr werden 16 Stunden für die beiden Urlaubstage gerechnet und es kommen am Samstag noch acht Stunden dazu. Die 40 Stunden sind somit erreicht. Sollte jetzt der freie Mittwoch als Urlaubstag berechnet werden, hätte der AN ja acht Überstunden, da der Mi dann auch mit acht Stunden gerechnet werden muss.
Hier scheint es sich allerdings um eine 4 Tage Woche mit Urlaubsberechnung auf Basis einer 5 Tage Woche zu handeln.
Das ist faul. Wenn GG der mal vier mal fünf Tage, ganz selten mal 3 arbeitet dazu 1-3 Tage frei hat. Wird jetzt Anfang Februar. aus 3 frei + 3 Urlaub + 1 frei mal so nebenbei 7 Tage rumfaulen.
Such mal nach Urlaubsrecht. Sowas
Mo.10Std. Di. 5Std. Do 10Std. Fr. 5Std. (Sprechstunde Mo-Fr von 8-19 Uhr) drei Kolleginnen ergänzen den Rest der Woche, so dass sie in den Stoßzeiten immer zu zweit sind.