Alg 2 Geld 5000€ Schenkung vor dem antrag für neues Auto

9 Antworten

ja - das ist einkommen und muss dann für den lebensunterhalt verbraucht werden bevor der steuerzahler (grundsicherung ist steuerfinanziert) dran ist. du darfst zwar ein sparguthaben b esitzen, jedoch, wenn es mehr ist muss klar ausgewiesen sein, dass es zb für die rente gedacht ist.

ein "neues" auto gehört aktuell ohne nachweis, dass es für die aufnahme einer arbeit notwendig ist, nicht zu den 'muss'besitztümern, autos, die bereits im besitz sind, haben zt (wenn es keine luxuskarossen sind) bestandsschutz.

ich beantrage das alg 2 ja erst ne woche nachdem ich das geld bekommen habe,

trotzdem?

@StarAndi

Du wirst die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen müssen.

Seit wann wird eine Gutschrift auf dem Konto,das vor der Antragstellung eingeht,als Einkommen angerechnet ? Es würde nur angerechnet werden,wenn er diese Schenkung nach der Antragstellung auf sein Konto überwiesen bekommt,so ist es als Vermögen anzurechnen und nicht von seinem Bedarfsanspruch abzuziehen,solange er dadurch seinen Freibetrag nicht überschreitet.

Du wirst auf jeden Fall nachweisen müssen, woher das Geld kommt. Dass du ein KFZ angeschafft hast, ist dagegen nicht schädlich, weil du dadurch ja auf dem Arbeitsmarkt flexibler bist.

Dir stehen 250 Euro Sparguthaben pro Lebensjahr zu. Das darfst du behalten. jetzt kommt es darauf an, wie alt du bist.

Kannst du dir das Geld nicht an eine andere Person deines Vertrauens überweisen lassen ?

Du verwechselst Sparguthaben mit Vermögen !!! Vermögen darf er 150 € pro Lebensjahr haben,nicht mehr.An die Spareinlage die du meinst,darf er bis zu seinem regulären Renteneintritt keinen Zugriff haben,das muss auch im Vertrag so festgehalten sein.

Wenn Du das Geld im Juli noch bekommst auf das Konto, dann wird es wohl nicht als Einkommen angerechnet. Allerdings wird das Amt wissen wollen, wieso Du so viel Geld bekommen hast und wieso Du da nicht erst mal davon leben kannst, bevor Du dir ein Auto kaufst. Das könnte also wirklich Ärger geben. Kannst Du das Geld nicht bar bekommen, dann wäre die Sache einfacher. Und das Auto sollte dann auch besser bei Antragstellung bereits vorhanden sein. Zumal, bei 4000 Euro Kaufpreis bleiben immer noch 1000 Euro zum Leben.

am Besten wäre es, der Freund kauft das Auto und schenkt es Dir dann.

Das ist doch Blödsinn !!! Warum sollte das Ärger geben ? Das geht doch dem Amt nichts an,was er mit seinem Vermögen was ihm laut Gesetz zusteht macht.Niemand kann von ihm Verlangen,erst einmal von seinem Vermögen zu Leben,bevor er etwas vom Amt bekommt.Warum glaubst du sonst,würde es diesen Freibetrag auf Vermögen geben.

Alles was du vor der Antragstellung besitzt,zählt als Vermögen,nicht als Einkommen,also wird es dir auch nicht angerechnet !!! Es würde nur etwas Angerechnet werden,wenn du durch diese Schenkung über den dir zustehenden Freibetrag kommen würdest.