ALG 1 - Umzug vor Antragsabgabe?

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Du kannst erst umziehen und dann den Antrag abgeben. Das ist kein Problem. Bei ALG1 muss man sich auch nicht erst irgendwelche Wohnungen "genehmigen" lassen usw.

Falls zwischen Arbeitslosigkeit und Umzug aber mehrere Tage liegen bzw. diese Meldefrist in den Zeitraum fällt, bietet es sich an, schon am alten Wohnort zum Amt zu gehen. Man hat ohnehin diverse Zeitvorgaben einzuhalten (z.B. wenn der Vertrag zeitlich befristet war), sonst muss man mit Sanktionen rechnen.

danke auch dir für deine schnelle und kompetente Antwort! Aber das ich mich hier 3 Monate vorab fristgerecht arbeitslos gemeldet habe, heißt dann auch, dass es für das neue zuständige Amt kein Problem darstellt, das ich es bei ihnen nicht getan habe?

Oder meldet das jetzige Amt dem neuen Amt dann das ich mich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hatte? Kann ich den Antrag von hier nehmen fürs neue Amt (steht der derzeitige Wohnort drin und das Amt aus diesem Wohnort) oder muss ich mir (klingt eigentlich logisch) einen neuen im neuen Amt holen?

Liebe Grüße

@MrsMulder

Also, du gehst dort wo du jetzt noch wohnst zum Amt und gibst denen den Antrag. Du sagst aber dazu, dass du in x Wochen (zum Datum x) umziehen wirst. Das Amt wird deine Unterlagen dann weiterleiten.

Wenn die Zeit recht knapp ist wird man sogar drauf verzichten dich zum Sachbearbeiter zu bestellen usw, weil "das ja dann der Kollege in XY machen kann"

So war es jedenfalls bei mir. Es wurde alles weiter geleitet als ich umgezogen bin. Allerdings hatte ich nahtlos doch eine neue Stelle Gefunden, daher kann ich nicht sagen, wie reibungslos der Ablauf an sich gewesen wäre, aber zumindest beim Amt an meinem ursprünglichen Wohnort war alles kein Problem. Ich hatte auch direkt Post vom neuen Amt, die also bereits meine Infos bekommen hatten. Als ich dann sagte, ich habe eine neue Stelle, wurden mir die Papiere auch einfach wieder zugeschickt ohne großes Tamtam.

@FrauWinter

Ah ok, weil ich ziehe zum 15.2. um und habe die Unterlagen seit gestern alle zusammen. Eventuell habe ich nahtlos auch eine neue Stelle. Deswegen war ich mir jetzt unsicher. Also gebe ich den Antrag hier ab und sage ich ziehe zum 15.2. um. Mache ich ja mit der Veränderungsmitteilung schon, oder reicht das mündlich?

@MrsMulder

Ich hab beides gemacht. Also mündlich schonmal bei der Abgabe und in der Veränderungsmitteilung dann direkt neue Adresse u Arbeitgeber. So könnte es bei dir ja auch aussehen ^^

Ich drücke die Daumen!

@FrauWinter

Danke dir! Dann mache ich das so! Hoffe, ich bekomme schnell nen Termin. Alles etwas knapp bemessen. :) Hast mir sehr geholfen - gibt morgen den Stern ;)

Grundsätzlich musst du dich arbeitssuchend melden, sobald du erfährst, dass du arbeitslos werden wirst. Am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit musst du dich dann PERSÖNLICH arbeitslos melden.

Man will ja, nach Möglichkeit versuchen, dich nahtlos zu vermitteln. Ein anstehender Umzug bedeutet ja, dass du erst einmal gar nicht vermittelbar bist. Dann bekämst du u.U. gar keine Leistung.

Natürlich kannst Du den Antrag dort abgeben, wo Du aktuell gemeldet bist und auch Deinen Wohnsitz hast! Das bedeutet in dem neuen Bundesland.(mußt Du sogar)

danke für die fixe Antwort. Heißt, ich kann die Unterlagen von meinen Arbeitsgeber und alles was ich brauche auch im neuen Bundesland beim zuständigen Amt abgeben, sofern ich mich vorher auf diesen neuen Wohnort umgemeldet habe? Das habe ich Freitag vor (vorerst bei meinen Eltern wohnen) und dann dort nen Antrag abgeben.

Arbeitslos gemeldet habe ich mich ja im momentanen Wohnort, 3 Monate vorab wie zur Frist gesetzt von der Agentur.

@MrsMulder

Ja, das ist vollkommen ok so, es ist sogar sehr vorbildlich, denn Du hältst die Kosten überschaubar.

kann ich einen Antrag auf ALG I in einem anderen Bundesland abgeben, wenn ich mich ummelde

Ja, kannst du. Wichtig für den Bezug von ALG I ist dann halt, dass du dort auch der Vermittlung zur Verfügung stehst.

Den Antrag stellt man dort, wo man wohnt.