Begräbnis oder Bestattung von Flüchtlingen?

5 Antworten

Wenn Verstorbene in ihr Heimatland überführt werden sollen, dann muss die Überführung von den Angehörigen gezahlt werden.

Alle Leistungen bis zum Flughafen können vom zuständigen Sozialamt auf Antrag übernommen werden.

Wird der Verstorbene in Dtl. beerdigt gibt es in großen Städten muslimische Bestatter und auch Friedhöfe.

All das ist aber für uns als Bestatter nicht leicht, da es häufig an Urkunden fehlt und auch der Status ihres Aufenthaltes geklärt sein muss.

Ich habe mehrere Kollegen, die diese Aufträge abgelehnt haben und weiter ablehnen werden.

Das ist relativ einfach. Es gibt in Deutschland einen Bestattungszwang, also die Leiche muss unter die Erde. Wenn Angehörige die Beisetzung nicht bezahlen können springt die Kommune ein. Es wird dann ein "Armen Begräbnis geben" und der Verstorbene wird meist ohne Namen beigesetzt.

In großen Städten ist natürlich  ein konfessionell gebundenes Begräbnis möglich. In der Fläche ist das vermutlich komplexer.

In der Regel gibt es dafür ein anonymes Begräbnis der einfachsten Art, dessen Kosten die Kommune übernimmt.

Wenn eine Überführung der Leiche ins Heimatland durchgeführt werden kann, ist auch das allerdings möglich.

Da wir Bestattungspflicht haben und die Überführung offensichtlich scheitern dürfte, muss er hier in D begraben werden.

Und wenn keiner löhnen mag bzw. kann, dann die einfachste Art der Bestattung auf Kosten der Kommune. 

Im Zweifelsfall gibt es ein Armenbegräbnis auf dem städtischen Friedhof.