Bestattungsrecht : Bruder / Lebensgefährte wer darf Bestattung veranlassen?

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Der Bruder ist im Recht.


Verantwortlich für die Bestattung sind in gesetzlich festgelegter Reihenfolge:

  • Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • die volljährigen Kinder
  • die Eltern
  • die volljährigen Geschwister
  • Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • sonstige Sorgeberechtigte
  • die Großeltern
  • die volljährigen Enkelkinder
  • sonstige Verwandte bis zum 3. Grad

Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden ist, besteht diese gesetzliche Bestattungspflicht. Ein rechtlicher Betreuer (§ 1896 BGB) ist nicht verpflichtet, die Bestattung des früheren Betreuten zu veranlassen (außer im Bundesland Sachsen aufgrund einer dortigen Sonderregelung).

siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

DH, wobei die Reihenfolge und der Kreis der bestattungspflichtigen Personen in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt ist, die haben eigene Bestattungsgesetze. In vielen gehört der Lebensgefährte überhaupt nicht zum Kreis der Bestattungspflichtigen.

Wenn der Lebensgefährte erbt, kann der Bruder die Kosten sogar ggf. noch von ihm einfordern, da der Erbe nach $1968 BGB die Kosten der Bestattung trägt...

Das hat Welfensammler eigentlich ziemlich auf den Punkt gebracht. Bestattungsberechtigt aber auch Bestattungspflichtig ist der Bruder. Die Lebenspartnerin hat da gar keine Ansprüche.

Wir erleben solche Fälle öfters.

Ein kleiner Tipp: Falls die Lebensgefährtin sich gerne um die Bestattung kümmern möchte, und der Bruder eh kein richtigen Kontakt hat, emfiehlt es sich das die Lebensgefährtin mit dem Bruder spricht. Wenn Sie eine normale Bestattung durchführen würde, mit Trauerfeier oder der gleichen (je nachdem was der Wunsch des Verstorbenen war) und Sie dem Bruder garantiert das Sie die Kosten übernimmt, dann wird er da (wenn er schlau ist) nichts dagegen haben.

Liebe Grüße

Ich fürchte, der Bruder als nächster Angehöriger wird die ganzen Sachen regeln müssen. Mein Cousin starb vor 4 Jahren und sein Vater, nicht seine Lebesgefährtin, mußte sämtliche amtlichen Dinge regeln.