Was passiert bei abgezahltem Haus, wenn Eigentümer stirbt und kein Testament hinterlässt?
Hey ihr, ich habe folgende Frage und auch schon gegoogelt aber speziell bei diesem fall nichts konstruktives gefunden.
Mal angenommen eine Person, bspw. mein Vater kauft sich ein Haus, bezahlt es ab und stirbt. Was geschieht mit dem abbezahlten Haus, insofern kein Testament hinterlassen wurde?
Wird recherchiert ob es nähere Verwandte(Familienangehörige) gibt, denen das Haus dann überschrieben wird, oder fällt so ein Haus dann einfach in die Hände des Staats?
Was passiert wenn der Eigentümer stirbt und es wirklich keine Menschenseele gibt die ausfindig gemacht werden kann um das Haus ggf. übernehmen zu können?
mfg
13 Antworten
Würde Dein Vater der Besitzer des Hauses gewesen sein und seine Ehefrau ebenfalls schon verstorben ist, erben die leiblichen Kinder. Wenn überhaupt niemand mehr da ist (auch nicht in 2. oder 3. Linie oder darüber hinaus) fällt es wohl in Gemeindebesitz und wird dann verkauft oder versteigert. Gruss Norbert
wenn jemand stirbt, dann greift das erbrecht bzw. die erbreihenfolge.
gibt es niemanden der erbberechtigt ist, verfällt das eigentum an den staat.
Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein ....
wenn sich niemand von selbst meldet und erben möchte und auch kein Testament exitiert, wird das Nachlassgericht "von Amts wegen" versuchen mögliche Erben ausfindig zu machen
wen keiner zu finden ist, erbt der Staat
Drei Fragen auf einmal. Also der Reihe nach.
-
Wenn kein Testament vorhanden ist tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dann regelt das zuständige Nachlaßgericht die Angelegenheit. Nachlaßgericht ist das für den Verstorbenen (= Erblasser) zuständige Notariat.
-
Falls Erbberechtige ausfindig gemacht werden, was u.U. ziemlich aufwändig werden kann, dann wird das Erbe gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufgeteilt. Das ist reichlich kompliziert. Väterchen Staat kommt in der gesetzlichen Erbfolge zum Glück an allerletzter Stelle.
-
Wenn wirklich nach langer Suche, die Notariate geben sich hier alle erdenkliche Mühe (ich kenne das aus eigener Erfahrung), kein einziger Erbberechtigter ausfindig gemacht werden kann, erst dann fällt das Erbe an den Staat, bzw. wer immer damit gemeint ist. Wer das genau ist weiß ich nicht.
Zunächst werden die gesetzlichen Erben ermittelt, wenn keine Erben bekannt sind. Als Erben soweit keine Kinder vorhanden sind, kommen ja auch geradlinige Verwandte infrage, also Geschwister des Erblassers, deren Nachkommen usw. Ehe der Staat erbt, muß lange recherchiert werden, ob wirklich keine rechtmäßigen Erben vorhanden sind.