Gmbh Gründung. Wann den Finanzamtfragebogen abgeben?
Hallo,
ich gründe gerade eine GmbH. War beim Notar und habe Bankkonto eröffnet und Stammkapital eingezahlt. Nachweis der Einlage beim Notar vorgelegt und jetzt beantragt er eine Handelsregistereintragung für mich, welches ca. 3 Wochen dauern wird.
Für die Gewerbeanmeldung brauch ich die Nummer vom Handelsregistereintrag, daher kann ich diese noch nicht abschicken.
Für den Finanzamtfragebogen soll ich eine "Beginn der Tätigkeit" angeben. Mein Steuerberater meint, das wäre der Tag der Gewerbeanmeldung. Da muss ich ja vorher noch den Handelsregistereintrag abwarten und Gewerbeanmeldung abgeben. Leider hat der Fragebogen eine Frist bis 29.07.
Frage ist, kann ich den auch später abgeben oder eine ungefähren Tag für "Beginn der Tätigkeit" angeben?
Danke!
5 Antworten
Mit dem genauen Tag des Beginns ist für das Finanzamt nicht zwingend das erste Rechnungsdatum oder die geöffnete Türe eines Geschäftslokals gemeint.
Es geht darum, dass für diesen Monat vom Finanzamt die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung erwartet wird - auch wenn darin lediglich Vorsteuern (also für Unkosten) eingetragen sind.
Schreibst du bspw. 30.Juni, erwartet der Amtscomputer, dass du für Juni eine Anmeldung einreichst, andernfalls erinnert er dich früher oder später.
Die HRNr kannst du dem FA auch noch nachreichen, da deine Firmierung ja auf dem Fragebogen steht. "Wird nachgereicht" in das Feld geschrieben sollte ausreichen, um den FA-Fragebogen fristgerecht einzureichen. Gewerbeanmeldung läuft würde ich auch bei "sonstiges" noch bemerken und dann ab zur Post. Sobald du die daten hast, ein formloses Schreiben mit den fehlenden Daten ans FA und gut ist.
Hallo TheAdvice,
aus Erfahrung rate ich Dir, dass du selbst dich aus der Korrespondenz mit dem Finanzamt zurückhalten solltest. Dafür gibt es schließlich Steuerberater. Solltest du noch keinen habe rate ich dir, dass du dir schnell einen suchst. Der hilft dir auch beim ausfüllen der Unterlagen.
VG
Der Beginn der Tätigkeit ist meiner Auffassung nach der "Beginn der Tätigkeit" ;)
Wann seid Ihr denn geschäftlich aktiv geworden? (In vielen Fällen hat man ja bereits als GmbH in Gründung angefangen oder sogar noch früher.)
Außerdem ist das Finanzamt bei solchen Fristen sehr kulant (zumindest bei uns). Wenn man da ein paar Tage drüber ist, ist das kein Problem. Anders sieht das bei Zahlungen aus....
DEr Herr Kollege sollte seine Ansicht überprüfen, oder er hat Dich falsch verstanden.
Beginn der tätigkeit ist Beginn der tätigkeit. Also Auftrag für Visitenkarten, erste Bemühungen für Werbung usw.
ggf. kann das der Tag der Gründung sein.
HRB Nummer usw. kann man alles nachreichen. Das Finanzamt möchte ja auch den HR-Auszug.
Kein Problem das nachzureichen, aber den Bogen würde ich umgehend an das Finanzamt geben, denn Du willst ja auch schnell Steuernummer udn USt-ID haben.