Zahllast kein Aufwand für ein Unternehmen?

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Die Mehrwertsteuer ist ein durchlaufender Posten. Sie wird vom Kunden mit dem Nettokaufpreis eingezogen und anschließend in gleicher Höhe an das Finanzamt abgeführt.

Nur die Beratung ist eine Dienstleistung.

Sobald gegenüber Finanzamt eine Verbindlichkeit besteht ist es natürlich eine Zahllast, aber du hast ja die Ware auch vorher eingekauft, also giebt es auch vorsteuer, die wird bei der UVA mitberechnet, daraus resultiert sich die Summe der Verbindlichkeit oder Forderung gegen Finanzamt.

Alles was zur Kundenbetreuung dazugehört ist eine Art " Dienstleistung"

lg

Anna