Bedeutung: "wird Ihrem Mieterkonto gutgeschrieben"

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du siehst das geld nicht, wird aber von der nächsten rechnung abgezogen

Das bedeutet, dass das Guthaben auf die Miete angerechnet wir, z.B. wenn Rückstand besteht, so verringert sich dieser um den Betrag des Betriebskostenguthabens. Wenn kein Rückstand besteht, dann könntest du den Betrag mit der folgenden Mietzahlung verrechnen, d.h. entsprechend weniger bezahlen - bei Abbuchung durch den Vermieter müsste dieser dann in gleicher Weise verfahren. Keinesfalls ist es jedoch dem Vermieter gestattet, den Betrag vorsorglich/ grundlos einzubehalten - auch nicht für künftige Abrechnungen.

Das bedeutet, dass dein beim Vermieter geführtes interne Konto entsprechend entlastet wird, sprich, bei der nächsten Mietzahlung wird das Guthaben verrechnet. Das träfe bei Lastschrifteinzug zu. Bist du Direktzahler per Einzelüberweisung, dürftest du selbst aufrechnen. Wenn nicht mietvertraglich vereinbart, darf der Vermieter das Guthaben nicht zurückbehalten, vielmehr darf der Mieter fordern, ihm das Guthaben auf sein Konto bei seiner Bank zu überweisen.

Du hast zuviel Betriebskosten bezahlt und bekommst diese zurück. Der überzahlte Betrag wird auf Dein Konto überwiesen.

du bekommst offensichtlich geld zurück, aber nicht überwiesen, sondern deinem mieterkonto zugerechnet. solange du da im plus bist, solltest du dir das aber auszahlen lassen.