Beamter werden nach dem dualen Studium

2 Antworten

Du bist während Deiner Ausbildung Regierungsinspektoranwärterin und hast damit während der Ausbildung den Beamtenstatus inne. Du bist dann, wie alle Beamten in der Ausbildung, im Vorbereitungsdienst oder im Referendariat Beamter auf Widerruf. Nach Deiner Ausbildung, wird dieser Status, wie der Name schon zu verstehen gibt, widerrufen. Dann musst du Dich auf eine Stelle als Regierungsinspektorin bewerben. Es ist mittlerweile kein Selbstläufer mehr, dass ausgebildete Verwaltungsbeamte direkt nach der Ausbildung eine feste Stelle bekommen. Meistens ist es so, dass alle Absolventen mit einer bestimmten Abschlussnote oder besonderer Eignung übernommen werden. Jetzt kommen diese fünf Jahre ins Spiel: Wenn Du eine solche Stelle bei Deinem jetzigen Dienstherrn angeboten bekommen, muss Du für mindestens fünf Jahre für Deinen Dienstherren arbeiten (wenn alles gut läuft, hast Du dann aber schon die Lebenszeit). Wenn Du eine solche Stelle nicht annimmst, weil Du woanders ein lukrativeres Angebot bekommst, musst Du oder Dein neuer Arbeitgeber/ Dienstherr die Ausbildungskosten anteilig an Deinen Ausbilder zurückzahlen und Dich so auslösen. Wenn Du allerdings keine Stelle bekommen solltest, darfst du Dich selbstverständlich frei in der Wirtschaft oder in anderen Bundesländern bewerben.

Du wirst also zur Regierungsinspektoranwärterin ausgebildet. In dieser Zeit befindest du dich in einem sogenannten Vorbereitungsdienst und wirst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. D.h. zu diesem Zeitpunkt bist du bereits Beamtin. Nach der Ausbildung wirst du zur Beamtin auf Probe ernannt. Damit das Beamtenverhältnis "begründet" ist, musst du die gegebenen Voraussetzungen für einen Status als Beamtin erfüllen, die gesetzlich verankert sind. Die erfüllst du vermutlich, wenn du bereits eine Zusage bekommen hast.

Mit diesen 5 Jahren nach der Ausbildung ist das so eine Sache. Wechselt man während dieser Zeit zu einem anderen Dienstherren, ist oft eine sogenannte "Ablöse" fällig, die dein neuer Dienstherren dem alten zahlen muss. Wechselst du erst nach 5 Jahren bist du sozusagen "ablösefrei".

Aber wenn du noch so viele Fragen hast, dann wende dich doch direkt an deinen Ansprechpartner bezüglich deiner Ausbildung. Die helfen dir gerne.