Krankenzeiten aus Anwärterzeit in Beamte auf Probe übernommen?
Ich wurde jetzt zum 01.08. als Beamter auf Probe in meiner Kommune übernommen. Leider war ich in meiner Anwärterzeit einige Wochen krank (immer mit AU), wurde aber trotzdem problemlos in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
Jetzt habe ich gehört, dass es Schwierigkeiten für die Lebenszeitverbeamtung geben kann, wenn man in der Probezeit länger krank ist.
Startet der "Countdown" dann jetzt ab dem 01.08. von Null? Oder zählen die Krankentage (sind insgesamt 30 von den zwei Jahren Ausbildung...) noch dazu?
Lg :)))
4 Antworten
Maßgebend ist doch, dass dein Dienstherrn bestätigen kann, dass du für den Beamten auf Lebenszeit alle Voraussetzungen hast.
Sollte dies nicht der Fall sein, wirst du nicht übernommen.
Also streng dich an und erledige alle deine Aufgaben zu vollster Zufriedenheit deiner Vorgesetzten. Und versuche auf Krankheitstage zu verzichten.
sind insgesamt 30 von den zwei Jahren Ausbildung
Während meiner Beamtenausbildung vor Jahren, war ich noch keine Woche krank.
30 Tage, dies wäre akzeptabel, wenn du einen Unfall oder eine OP gehabt hättest.
Das ist quatsch. Es gibt bei Übernahme vom Beamtenverhältnis auf Probe ins Lebenszeitbeamtenverhältnis meistens nicht mal eine medizinische Untersuchung (ggf. bei konkreten Anlass; nimm also in der nächsten Zeit keine 30 kg zu oder sowas ;-)
Bei uns muss jeder vor der Lebenszeitverbeamtung zum Amtsarzt....
Wenn du in der Probezeit wieder etliche Wochen fehlst, kann das durchaus passieren. In NRW gilt das zumindest für Landesbeamte
Aber zählt die Zeit als Anwärter dazu? Oder gilt die Probezeit die 3 Jahre einzeln für sich? :)
Ich habe davon auch noch nichts gehört, allerdings ist es auch so das Du als Beamter auf Probe nicht wirklich Save bist.
Meine Schwägerin war mal beim Finanzamt in Ausbildung und hatte sich trotz einer durchgeführten OP nicht so lange krank schreiben lassen wie der Arzt wollte. Sie hatte Angst zuviel zu verpassen und konnte sich bei einer normales Klausur nicht wirklich konzentrieren wegen noch vorhandenen Schmerzen und hatte die Arbeit nicht so gut abgeschnitten.
1,5 Wochen später bekam sie ein Schreiben vom Finanzamt, dass sie gemäß Artikel ..... vom April 1900 Schieß mich tot alles Voraussetzungen erfüllt um sie aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. So schnell kann man arbeitslos werden....
Sie hat sich vorher nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Da die ganze Sache allerdings nicht durch den "Betriebsrat" (heißt das so beim FA?) angesegnet war und sie noch minderjährig war und die Eltern hätten informiert werden müssen wurde direkt ans Finanzministerium eine Beschwerde geschrieben.
Sie hätte im nächsten Jahr sofort wieder anfangen können ABER das wollte sie nicht, da man sie beim Amt offenbar nicht haben wollte...