Ist es möglich mit einem ausländischem Pass (nicht EU) ein Beamtenverhältnis auf Widerruf (Anwärter) an zu treten?
Zu meiner Situation:
- Habe einen auslädnischen Pass (nicht EU)
- Habe mein Studium vor kurzem abgeschlossen
- Habe mich auf eine Stelle im gehobenen technischen Dienst (NRW) beworben
- Bezüglich dieser Stelle tritt man in den ersten 12 Monaten eine Ausbildung an (ab 01.Oktober), in der man im Beamtenstatus auf Widerruf eingestellt ist (Anwärter)
- Meine Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft habe ich im Februar gestellt und sollte gegen August die Einbürgerungszusicherung bekommen
Nun zu meinen Fragen. Nach meinem Kenntnisstand kann man kein Beamtenverhältnis antreten, wenn man Ausländer ist (Ausländischer Pass eines nicht EU-Staates).
Gilt dies auch für den "Beamtenstatus auf Widerruf"? Wenn ja, hat man nicht die Möglichkeit anhand der Einbürgerungszusicherung, die ich vor dem Start der Ausbildung erhalten würde, die Ausbildung an zu treten?
Ich hoffe Ihr könnt mir bei der Frage helfen ;D.
5 Antworten
Nach dem Eignungsprinzip (Idoneitätsprinzip) muss ein potentieller Beamter: Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder EU-Bürger sein (Ausnahme bei dienstlichem Bedürfnis möglich), für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen, körperlich und geistig soweit gesund sein, dass die zukünftige Tätigkeit und eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist und dadurch nicht eingeschränkt ist (bei schwerbehinderten Bewerbern gilt in der Regel, dass eine Dienstunfähigkeit nicht binnen fünf Jahren zu erwarten ist), die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.also: Nein! Das gilt für jedwedes Beamtenverhältnis-auch auf Wiederruf...
Beamter Glaube ich nicht aber Angestellter wäre möglich.
Als Ausländer in den öffentlichen Dienst? Das geht doch gar nicht! – Geht doch!
Du möchtest im öffentlichen Dienst arbeiten, hast aber Befürchtungen nicht genommen zu werden, weil Du keinen deutschen Pass hast? Kein Problem! Der öffentliche Dienst braucht Menschen aller Nationalitäten!Dass muß man abwarten oder erfragen.
Stimmt, kannst du nicht.
Es gibt aber Ausnahmen und zwar wegen dringenden dienstlichen Bedürfnissen.
Ich glaube, ich muss einen Fachmann für diese Frage finden ;D...
Habe folgenden Thread gefunden:
https://www.gutefrage.net/frage/wie-kriege-ich-eine-einbuergerungszusicherung
Dort erzählt der Thread-Ersteller, dass Ihm zugesichert wurde, dass er mit einer Einbürgerungszusicherung in die Ausbildung kann. Ich weiß jedoch nicht, ob das definitiv gilt. Muss mal morgen früh schauen, ob ich da jemanden in der Bezirksregierung finde, der diese Frage "sicher" beantworten kann.
Das kommt wie gesagt, auf die dienstlichen Bedürfnisse an.
Nach strenger Auslegung reicht die Einbürgerungszusicherung nicht, weil sie ja entzogen werden könnte.
Ich drücke dir die Daumen!
Ein Blick ins Beamtenstatusgesetz hilft:
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
- 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
-
- a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
- b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- c) eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt,
- 2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
- 3. die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt.
(2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden.
(3) Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 können nur zugelassen werden, wenn
- 1. für die Gewinnung der Beamtin oder des Beamten ein dringendes dienstliches Interesse besteht oder
- 2. bei der Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals in das Beamtenverhältnis andere wichtige Gründe vorliegen.
Wie man aus dem Gesetz entnehmen kann, besteht auch unter gewissen Umständen die Möglichkeit dass auch Ausländer außerhalb der EU die Möglichkeit haben Beamte zu werden.
Gruß N.U.
Auch ein Beamter auf Widerruf ist Beamter. Daher geht das im Regelfall nicht. Es gibt aber Ausnahmen. Also lieber davor nachfragen.
Danke für deinen Beitrag.
Das Problem ist nur:
Ich weiß nicht, ob es im Interesse der Bezirksregierung wäre kein Beamtenverhältnis an zu treten, sondern als Angestellter angestellt zu werden oder ob die Bezirksregierung in diesem Fall eine Einstellung vornehmen würde bzw. jemand anderen bevorzugen.
Den deutschen Pass habe ich frühestens Anfang 2017. Die Einbürgerungszusicherung bekomme ich ca. Juli/August.