Bauvorschrift Verstoß Zaunhöhe

3 Antworten

außer zu einer geldstrafe kann es auch dazu kommen , dass ihr den zaun kürzen müsst , aber das kann auch nur passieren wenn man euch anklagt und sowas wird dann halt vor gericht geklärt, allerdings vermute ich , dass der richter es in eurem falle durchgehen lassen würde , aber das alles wird auch nicht passieren da eure nachbarn ja nichts dagegen haben

Das Problem ist, es steht in der Bauvorschrift. Mir geht es einfach um meine Kinder, dass diese in Ruhe im Gartenspielen können und keine Hunde zu uns in den Garten laufen können oder neugierige Menschen zu uns reinschauen.

@Bauherr2012

Welche Bauvorschrift? Bebauungsplan, Ortsgestaltungssatzung oder Landesbauordnung?

@Seehausen

Bebaungsplan. Einfach Unsinn was alles vorgeschrieben wird. Hecke z.b. ist bis 1,80m erlaubt, aber solche die giftig sind, oder im Herbst die Blätter abwerfen. Wo ist dann der Sichtschutz...

In welcher Vorschrift ist denn die Zaunhöhe festgelegt? Gibt es auf einem Grundstück einen potentiellen Gefahrenzustand (z.B. Tierhaltung, Ab- oder Einsturzgefahr, Wasserflächen?) Ist es ein Baugebiet, Außenbereich oder gar Naturschutzgebiet??

Ohne diese Angaben kann Dir ein Fachmann keine konkrete Antwort geben.

In der Bauvorschrift ist es festgelegt. Es handelt sich um ein Neubaugebiet. Gefahrenzustand besteht in dem, dass wenn wir zu kleinen Zaun errichten, grosse Hunde darüber springen können und wir haben 2 Kinder. Die längste Seite des Zauns stört nur den Spaziergängern beim Reinschauen, wir haben nur von links und rechts Nachbarn. Diese können trotz des Zauns reinsehen, da wir einen Hang haben. Wir wollen unser Garten dazu nutzen um es bepflanzen zu können, Bäume, Beeren, Gemüse etc. Spielt das evtl eine Rolle, da die Sträuche ohne Zuschnitt so über 1,60 m werden können. Den Zaun sieht man sozusagen nur von Aussen, Ihnen kaum da alles zugepflanz ist bzw noch wird.

@Bauherr2012

Wenn die Vorschrift im Bebauungsplan steht, ist es eine reine Gestaltungsvorschrift. Gegen die Vorschrift vorzugehen lohnt nicht, aber:

Die "Zaunhöhe" gilt dann nur für Einfriedungen, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Außerhalb der Abstandsfläche (3,00m oder 2,50m) dürft ihr dann Sichtschutzwände bauen oder pflanzen; das sind dann "Nebenanlagen", für die die Zaunhöhe nicht gilt. Freilich kann im BPl auch die Gestaltung der "Nebenanlagen" geregelt sein.

Ein Schutz gegen Einsicht besteht im öffentlichen Recht grundsätzlich nicht. Ihr könnt aber bauliche Anlagen auf Eurem Grundstück so gestalten, dass eine Einsicht nicht möglich ist.

@Seehausen

Den Zaun haben wir auf unserem Grundstück gebaut. Wenn ich 3m Abstand nehme, dann brauche ich keinen Zaun, da unsere Haus dort schon beginnt. Und wenn die Nachbarn keine Einwende gegen den Zaun, spielt es keine Rolle? Desweiteren will ich keine 3m je Seite von meinem Grundstück verschenken, habe dafür ja bezahlt.

@Bauherr2012

Der baurechtliche Begriff "Zaun" ist definiert als eine Grundstückseinfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze (Legaldefinition). Nur darauf bezieht sich die Höhen- und Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes.

Alle anderen baulichen Anlagen wie Sichtschutzanlagen auf dem Grundstück fallen unter den Begriff "Nebenanlagen". An diese können im Bebauungsplan konkrete Umfangs- und Gestaltungsvorschriften gestellt sein, wenn nicht kannst du die bauen wie du willst.

@Seehausen

Es lautet aals Einfriedigung im seitlichen Grenzbereich sind Hecken lt. Liste in Höhe von 1,80 m und Holz bzw Metallzaun in Höhe von 1,20m erlaubt. Sonst nichts.

wir haben den Holzzaun ca. 5 cm auf unserem Grundstück errichtet, dieser gehort dann uns, da wir von den Nachbarn kein Geld genommen haben und dieser ja nicht aufder Grenze steht. Sind wir damit auf der sicheren Seite? Sie haben den Zaun schon gesehen, weil wir wegen etwas anderem angezeigt wurden, und haben nichts gesagt. Bis jetzt

@Bauherr2012

Wenn ihr diese Masse eingehalten habt und sonst keine Gestaltungsvorschriften bestehen kann Euch wegen eines Holzzaunes bis 1,20m Höhe niemand an den Karren fahren.

Auch verstößt er nicht gegen privatrechtliche Vorschriften des BGB und des Landesnachbarrechtsgesetzes.

Wenn Ihr den Zaun aber statt 1,20m mit 1,60m errichtet habt könnt ihr von der Bauaufsicht auf Betreiben der Gemeinde eine Beseitigungsverfügung und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren erhalten. Nachbarschützend ist diese Vorschrift nicht, die Nachbarn können aber die Behörden auf diesen Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften hinweisen. Was die Behörde dann macht liegt in deren Ermessen. In der Regel haben die wichtigeres zu tun als sich um Zaunhöhen zu kümmern.

Also abwarten was passiert und dann angemessen reagieren, vorher keine schlafenden Hunde wecken. .

@Seehausen

Gibt es auch die Möglichkeit Strafe zu bezahlen und den Zaun dann behalten zu dürfen. Wissen Sie auf welche Höhe sich die Strafe belaufen kann. Die Stadt kassiert momentan sehr gut ab. Es sind viele die gegen etwas verstoßen haben und nachträglich eine Abweichgenehmigung beantragen. Gehören auch dazu, aber den Zaun haben die nicht bemängelt, so dass ich "die schlafende Hunde nicht wecken möchte". Weis nur nicht, ob die Stadt, sollten wir angezeigt werden, einen 2 Antrag akzeptieren wird.

@Bauherr2012

"Strafe" richtet sich nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz und eine Bußgeldzahlung ist keine Genehmigung. Das ist wie im Straßenverkehr: wenn Du 100.00 Euro wegen zu schnellem Fahren gezahlt hast ist das keine Erlaubnisgebühr für weiteres zu schnelles fahren!

Warte ab, ob die zuständige Bauaufsicht dich anschreibt; erst dann kannst Du mit denen wegen einer evtl. Befreiung verhandeln.

Das was ihr da gemacht habt geht nur wenn ihr das von dem Nachbarn schriftlich und verständlich habt also etwa so: "ich, Andreas Mustermann(Adresse), nördlicher Nachbar von Herrn X(Adresse) bin damit einverstanden dass Herr x entlang unserer südlichen Grenze einen Zaun von 220cm Höhe errichtet", Ort, Datum, Unterschrift. Wenn nicht muss du korrigieren. Mündliche Absprachen gelten nur wenn unabhängige Zeugen das belegen können, also nicht deine Verwandten..

Üblicherweise sind nur 180cm erlaubt. Musst in den örtlichen Vorschriften gucken. Warum? Weil jeder ein Recht auf Licht in seinem Grundstück hat.