Baurecht: Fallschutz zum Nachbargrundstück

2 Antworten

Als erste Maßnahme würde ich den Bauträger mal auffordern hier für Sicherheit zu sorgen. Dann ist immer noch Zeit einen Kostenträger zu finden. Lass dir keinen Bauzaun aufschwätzen. Der fällt schon beim ersten Sturm um. Die sollen eine Kraftschlossige Verankerung anbringen. Entweder mit entsprechenden Zwingen und 30mm Brettern oder jede Menge Stempen ( Pflöcke ) einschlagen und auch hier einen 3-teiligen Seitenschutz mit 30mm Brettern anbringen. Vernünftigerweise mit dem Bauträger in Ruhe reden und die entsprechende Bausumme mal einbehalten. Den Anwalt lass mal außen vor, der kostet nur Geld und kennt sich auch nicht aus.

Es muss zwischen "Einfriedung" und "Umwehrung" unterschieden werden.

"Umwehrungen" (Geländer) müssen horizontale Kräfte aufnehmen und müssen ab einer Absturzhöhe von 1,00m angebracht werden. Mit welchen Massen steht in der jeweiliugen Landesbauordnung.

"Einfriedungen" (Zäune) sind nur unmittelbar an der Grundstücksgrenze zulässig, wenn sie die Höchstmasse der Landesbauordnung einhalten. Sie können im übrigen beliebig gestaltet werden, wenn es nicht in Bebauungsplänen, Ortsgestaltungssatzungen oder dem jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz gestaltungsvorschriften gibt.

Umwehrungen muss immer der Eigentümer des höher liegenden Grundstücks errichten. Der haftet auch für Schäden etc.. Es sei denn, die Mauer gehört dem Eigentümer des tiefer liegenden Grundstücks.

Aber ist denn die Anschüttung in der Abstandsfläche genehmigt?? Die ist nämlich nach Landesbauordnung baugenehmigungspflichtig und darf nur mit Einverständnis der Nachbarschaft genehmigt werden.