Baurecht, Mauer, Betretungsrecht der Baufirma, obwohl evtl. Sicherung von Nachbarseite möglich?
Guten Abend, ich habe eine baurechtliche bzw. zivilrechtlich Frage bzgl. einer Mauer, welche auf zwei benachbarte Grundstücke steht. Unser Haus steht seit 1903. Die linksseitige Außenwand befindet sich zu gleichen Anteilen auf unserem und dem linksseitig benachbarten Grundstück. In Verlängerung unseres Hauses befindet sich weiter eine ca. 5,0 Meter hohe Ziegelmauer, die bis zum Ende unseres Grunstücks verläuft (ca. 12-13 Meter durch den Garten)
Linksseitig zu dieser Mauer hat bisher das Firmengebäude einer Elektrofirma gestanden. Das Grundstück wurde verkauft und ein Bauplan für mehrere luxuriöse Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus wurde erstellt. Die Genehmigung dieses Plans hat mehrere Jahre gedauert. Nun sollte die Baufirma das bisherige Gebäude der Elektrofirma stehen lassen, da Stahlträger mit der Mauer, unserer Außenwand im hinteren Gebäudebereich mit dem Bau verbunden waren. Ebenso galt dies für den Mauerbereich der linksseitig dazu verlaufenden Bebauung (übernächster Nachbar).
Widerrechtlich hat die Baufirma angefangen das Gebäude der Elektrofirma abzureißen und hat dabei auch Stahlträger aus der Wand gerissen. Der übernächste Nachbar und wir haben bei dem Bauaumt angerufen und einen Baustop erwirkt.
Jetzt liegen wohl neue Pläne vor, nachdem die Baufirma weitermachen darf.
Hierzu wollen sie jetzt Betonsäulen in unseren Garten einlassen und die Mauer von unserer Seite abstützen. Jetzt die Fragen: In Kenntnis des Hammerschlags- und Leiterrechts bin ich der Meinung, dass es bei einer vielleicht aufwendigeren, jedoch nicht immens kostenintensiveren Möglichkeit die Mauer vom Nachbargrundstück aus zu sichern, die Baumaßnahmen auf unserer Seite gar nicht notwendig sind. Muss ich dann die Maßnahmen der Baufirma dulden? Bin ich verpflichtet, die alternative Sicherung von Seiten des Nachbargrundstücks darzulegen?
Ich möchte nicht, dass die Baufirma mein Grundstück betritt, da es zu unserem privaten Bereich gehört. Angrenzend an die Mauer steht auch noch ein Vogelhaus. Das müsste ja dann auch abgerissen werden!? Darin habe ich nicht nur Kosten, sondern auch liebevolle Arbeit investiert. Die Voliere ist 2,50m x 5,0m und steht mit der kurzen seite an der Mauer. Es befinden sich auch seltene Vögel in der Voliere. Die Arbeiten würden evtl. dazu beitragen, dass die Vögel eingehen. Mindestens das Brutverhalten wäre gestört.
Was tun?
viele Grüße, Tim Lassonczyk
2 Antworten
So wie sich das anhört möchten sie Bohrpfähle einbauen, um eine Baugrubensicherung zu erhalten. Das ist relativ Leise und Vibrationsurm. Schlimmer wäre es, wenn sie Spundwände rein schlagen würden. Wenn es so genehmigt ist, können sie es ohne deine Zustimmung jederzeit machen. Es ist eine Bauart, bei der man nicht auf das Nachbargrundstück muss. Siedle deine Vögel für ein paar Wochen mal aus.
Hallo, ich denke, es geht nicht um die Sicherung der Baugrube, sondern um den Erhalt der 5,00 Meter hohen Mauer. Das ist eine Auflage des Bauamts.
Keine Ahnung was Spundwände sind...jederzeit können die das wohl nicht machen....das wäre ja noch schöner...
Und aussiedeln kann man die Vögel nicht. Schon gar nicht "jederzeit"...
aber danke für die Antwort
Diese Pfahlgründung können sie aber nur auf dem eigenen Grund ausführen. So weit geht das Hammerschlagrecht auch wieder nicht. Ohne deine Zustimmung sind keine Arbeiten auf deiner Grungstückseite möglich.