Baurecht, Mauer, Betretungsrecht der Baufirma, obwohl evtl. Sicherung von Nachbarseite möglich?

2 Antworten

So wie sich das anhört möchten sie Bohrpfähle einbauen, um eine Baugrubensicherung zu erhalten. Das ist relativ Leise und Vibrationsurm. Schlimmer wäre es, wenn sie Spundwände rein schlagen würden. Wenn es so genehmigt ist, können sie es ohne deine Zustimmung jederzeit machen. Es ist eine Bauart, bei der man nicht auf das Nachbargrundstück muss. Siedle deine Vögel für ein paar Wochen mal aus.

Hallo, ich denke, es geht nicht um die Sicherung der Baugrube, sondern um den Erhalt der 5,00 Meter hohen Mauer. Das ist eine Auflage des Bauamts.

Keine Ahnung was Spundwände sind...jederzeit können die das wohl nicht machen....das wäre ja noch schöner...

Und aussiedeln kann man die Vögel nicht. Schon gar nicht "jederzeit"...

aber danke für die Antwort

Diese Pfahlgründung können sie aber nur auf dem eigenen Grund ausführen. So weit geht das Hammerschlagrecht auch wieder nicht. Ohne deine Zustimmung sind keine Arbeiten auf deiner Grungstückseite möglich.