Grundstück Grenzabstand ermitteln bzw. heraus finden?

10 Antworten

Gibt es keine Grenzsteine von denen aus vermesse werden kann. ??? Evtl. einen eigenen Vermessungstrupp aussuchen und beauftragen.

Die Einsichtnahme ins Liegenschaftskataster wird dir vermutlich nicht viel bringen. In Zeiten von GPS-Vermessung und Koordinatenkataster wäre es Zufall, wenn im Vermessungsriss die Grenzabstände vermaßt sind. Kannst Du aus Koordinaten Abstände berechnen? Dann kannst Du vom Katasteramt die Koordinaten von Grenze und Gebäude bekommen (vorher nachfragen, ob alle Punkte in Koordinatenkatasterqualität vorliegen).

Falls Mathematik nicht dein Ding ist, du nicht in Bayern wohnst, du nicht an die Mondlandung glaubst und denkst, dass Kennedy vom CIA ermordet wurde, beauftrage einen ÖbVI aus einer anderen Stadt mit einer Grenzanzeige.

Hallo,

wenn du dem Vermessungsingenieur, der das Nachbargebäude eingemessen hat, nicht vertraust, hast du die Möglichkeit einen anderen Vermessungsingenieur deiner Wahl oder das Katasteramt mit einer Überprüfung zu beauftragen.

Du schreibst was von 2,9 m, es dreht sich also um 10 cm oder 3,33 % Abweichung. Stimmt das?

Hast du bei deiner Messung geeichte Messgeräte benutzt, bist du in der Lage, Gebäude richtig einzumessen? Diese Fragen müssten zunächst geklärt werden, da sich deine Aussage (die eines vermutlichen Laien) gegen die eines Fachmannes richtet.

Ansonsten: gehe auf das Katasteramt und bitte um Einsichtnahme in das betreffende Liegenschaftskataster. Siehe dazu §§ 2 und 12 Grundbuchordnung

Von dem Randstein aus gemessen (welches sich eigentlich in unserem Grundstück befindet) beträgt der Abstand 2,90m. Wenn ich schief Messe oder sonstiges wird ja der Abstand mehr und nicht weniger. Für mich heißt das jetzt entweder steht das Haus 10cm zu nah oder aber unser Zaun + Randstein steht auf dem Grundstück des Nachbarn. Diesbezüglich hat sich aber niemand beschwert. Und am Ende des Grundstückes ist so ein Art Rohr vergraben, in dem sich ein Kopfsteinpflaster befindet. Ist wohl eine Grenzmarkierung. Der Randstein befindet sich zu unserem Grubdstück hin noch hinter der Markierung. Also laut dieser Markierung müssten nach dem Randstein paar cm Grundstück noch uns gehören und somit müsste die Unterschrietung des Nachbarn noch größer wie 10cm sein. Die Frage ist hierbei nur ob der Grenzstein der schon 45 Jahre alt ist und keinen richtig markierten Punkt hat auch richtig steht. 

@Andi994

Bordsteine usw. sind keine Messpunkte. Die Grenzzeichen sind die anerkannten Bezugspunkte. Es gab ein Beispiel in der Nachbarschaft. Da steht der Bordstein locker 1m auf des Nachbars Grundstück, die Stadtverwaltung hatte in dessen Abwesenheit eine Bushaltestelle auf sein Grundstück gebaut. 

Du solltest zum Katasteramt gehen, du darfst in das Liegenschaftskataster einsehen, da du ein berechtigtes Interesse daran hast. Solltest du danach noch Zweifel haben, lasse das Gebäude erneut einmessen und es liegen objektive Messfehler vor, dann lege gegen die Eintragung im Kataster Widerspruch ein (ein Jahr Widerspruchsfrist). 

Hallo Andi994,

jetzt hast Du viele fachlich gute Ratschläge erhalten.

Bist Du Dir sicher, dass Du wegen "lächerlicher Sachen wie Hecke zu hoch" (ist sie es denn eigentlich?) schon VOR dem Einzug von Nutzern in das neue MFH wegen den ggfs. 10 cm tätig werden willst?

Wenn der Nachbar/Bauherr als Investor die Wohnungen weiter verkauft, mag da ein Streit ja noch angehen, man sieht sich ja nie wieder. Sollte er aber das Objekt behalten und vermieten, kann ich Dir nur empfehlen: trefft Euch zu einem kleinen Essen/Trunk und sprecht Euch aus (am Besten mit einer kleinen vorbereiteten Punkteliste). Denke an den folgenden möglichen Stress in den nächsten Jahren.

Wegen 10cm wird auch niemand das Gebäude abreißen lassen, das wäre unverhältnismäßig.

Dennoch viel Erfolg.

Der Nachbar beschwert sich doch über die zu hohe Hecke. Das ist im Vergleich zur Unterschreitung des Mindestgrenzabstandes in der Tat lächerlich. Angesichts der "Beweise" (Grenze = Randstein) glaube ich zwar nicht, dass hier tatsächlich ein Bauverstoß vorliegt, falls aber doch, halte ich ein Einschreiten nicht für übertrieben.

@Feldnuss

Hallo Feldnuss,

ich bin zu 100% bei Dir (verm. KEIN Bauverstoss, sonst hätte ja Dein Kollege vor Ort wirklich gepfuscht. Ich kenne keinen Vermesser, der die Achse bei einem Haus auf 10cm daneben setzt).

Ein Einschreiten würde im Bezug auf Schadensersatz verm. nicht wirklich etwas bringen. Welcher direkte Schaden ist denn Andy994 entstanden? Nur bei einer geplanten bzw. späteren Neubebauung von Andy994 müssten dann die Grenzabstände anders geregelt sein.

Lasse mich da aber von einem Geodäten gerne belehren bzgl. Schadensersatz. ;-)

@oklein

Könnte auch ein Missverständnis zwischen Vermesser und Bauunternehmer/Architekt sein. Der eine steckt Fertigmaße ab, der andere geht von Rohbaumaßen aus.

Der Schaden resultiert aus der Notwendigkeit von Abstandflächen, die die Belichtung und Belüftung sicherstellen sollen. Deren Einschränkung in Zahlen auszudrücken, ist Aufgabe der Juristen.

Vermutlich geht hier der Schuss aber nach hinten los und der Fragesteller muss seinen Randstein rückbauen und den Nachbarn für die unberechtigte Nutzung entschädigen.

@Feldnuss

Das Gebäude wurde folgendermaßen gebaut. Der Keller wurde hoch gezogen, die Bodenplatte gelegt. Danach wurde die Wand mit einem Versatz von 10cm gemauert und die Bodenplatte+Keller mit einer Dämmung von 10cm verseht. Meine Vermutung ist es, das beim Abstecken des Kellers bzw.. der Bodenplatte die Dämmung nicht berücksichtigt wurde und die Steine des Kellers bzw. die Bodenplatte direkt auf 3m gelegt wurden. Ich wollte das ganze mal von Seiten eines Vermessers überprüfen lassen. Bekam dann die Antwort können wir nicht machen. Wir waren es die, die das Gebäude abgesteckt und später wieder eingesessen haben. Auf meine Fragen was man anhand der Einmessung für einen Abstand sieht, sagte man mir das wird bei der Einmessung nicht ermittelt und das könne man nicht sehen. Dann hat er in die Pläne rein geschaut als ich ihm das mit der Wand und dem Versatz erzählt haben und sagte mir auf den ihm vorliegenden Plänen ist die Kellerwand mit der Wand des oberen Stockes bündig. Er hat dann mir noch erzählt, sein Kollege wär von der Grenze 3 cm wegen dem Putz weg gegangen und hätte dann die 3m abgesteckt. Darauf hin habe ich einen Anfrage bei einem anderen Vermesser gestellt. Es hieß der Chef meldet sich telefonisch bei mir. Das ganze ist über ein Monat her und es hat sich immer noch niemand gemeldet. Ich vermute einfach mal niemand möchte irgend ein Werk von irgend einer bekannten Firma überprüfen, da sie ja auch andere Aufträge von dieser Firma weiterhin bekommen möchten.

@Andi994

Deine letzte Vermutung grenzt zwar an eine Verschwörungstheorie, ganz ausschließen will ich sie aber nicht.

In NRW gilt, wenn das Gebäude nicht in Grenznähe steht, was hier zutrifft, ist bei der Gebäudeeinmessung keine Grenzuntersuchung notwendig. Insofern hat der Vermesser recht, dass der Grenzabstand nicht so ohne weiteres ermittelt werden kann, zumindest wenn kein Koordinatenkataster bei Dir vorliegt.

Als Laie sind deine Aufklärungsmöglichkeiten aber beschränkt, da die zu erwartenden Entschädigungsansprüche wahrscheinlich unter den Vermessungskosten liegen werden. Die Entschädigung kann ja nicht höher sein, als der Bodenwert der beanspruchten Fläche, die hier wohl unter 2m² groß sein dürfte.

Wenn es Dir ums Prinzip geht, lies mal die §§912-922 BGB und entscheide, ob Du einen Rechtsanwalt einschalten willst.