Auf dem Nachbargrundstück wird das Haus abgerissen und ein Neubau geplant. Da der Zufahrtsweg nur 3 m breit ist können Baumaschinen nicht anfahren.?

4 Antworten

Hier greift das sog. Hammerschlagsrecht. Geregelt ist dies in den jeweiligen Landesgesetzen- i.d.R. hat man dabei nur Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Wenn man trotzdem die Zustimmung verweigert läuft man Gefahr sich Schadensersatzpflichtig zu machen- da der Bauherr dann aber erstmal den Rechtsweg beschreiten müsste gäbe es natürlich Verzögerungen. Ich würde daher versuchen eine Einmalzahlung + genau dokumentierte Wiederherstellung zu vereinbaren und im Gegenzug die sofortige Nutzung einzuräumen.


Ist alles geregelt im NachbG

§ 25
Nutzungsentschädigung

(1) Wer ein Grundstück länger als einen Monat gemäß § 24 benutzt, hat fürdie darüber hinausgehende Zeit der Benutzung eine Entschädigung in Höhe derortsüblichen Miete für einen dem benutzten Grundstücksteil vergleichbarenLagerplatz zu zahlen. Die Entschädigung ist nach Ablauf je eines Monats fällig.

@Riccio1607

das ist ein NRW-Gesetz- in der Frage lese ich aber nix von NRW.

@Joergi666

Himmelweite Unterschiede wird es zu anderen Bundesländern nicht geben, oder meinst du: In NRW ist alles gesetzlich geregelt und in den anderen 15 Bundesländern herrscht Anarchie?

@Riccio1607

natürlich ist das in den anderen Bundesländern geregelt - im Detail unterscheiden sich die Landesgesetze aber sehr wohl- bei deinem Link musst du zumindest darauf hinweisen, dass es kein bundesweites Gesetz ist.

Die finanzielle Entschädigung solltest du mit dem Bauherrn vereinbaren. Da ist nach oben hin alles offen. Die sind ja jetzt extrem auf deine Zustimmung angewiesen. Ich würde eine Einmalzahlung im Voraus kassieren. 

Finanzielle Entschädigung über Bau Herr und um eine neue straßenfreundschsfz  zu. Stände kommen zu lassen würde ich zu stimmen aber fotografiert eure Grenze dass alles so wird wie es war